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Wettbewerbsverzerrung im Internet zugunsten von ARD und ZDF

BVDW | 02.06.2006
Den aktuellen Forderungen, den Anteil für die Finanzierung der Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aufzustocken, erteilt der BVDW eine klare Absage. Nach Auffassung von BVDW-Präsident Arndt Groth handelt es sich dabei um einen Vorstoß, der wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu Lasten der privatwirtschaftlichen Inhalteanbieter der Digitalen Wirtschaft. Vor dem Hintergrund der geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages, der lediglich eine Grundversorgung vorsieht, sei eine Ausdehnung des digitalen Angebotes der Öffentlich-Rechtlichen haltlos.

Wiederholt hatten in den vergangenen Tagen verschiedene Vertreter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten eine Erhöhung des Etats für die digitalen Aktivitäten der Sender eingefordert. Bisher liegt die Grenze hierfür bei 0,75 Prozent des Gesamthaushalts. „Wenn weder ARD noch ZDF diesen Anteil bisher ausgeschöpft haben ist eine Forderung nach Erhöhung des Onlineetats weder tatsächlich noch inhaltlich vertretbar,“ so Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik im BVDW. Er weist in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, dass bereits jetzt zahlreiche Angebote im öffentlich-rechtlichen Internet zu finden seien (etwa Video-On-Demand), die aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung unter zumindest wettbewerbsverzerrenden Bedingungen zustande gekommen sind. „Das gehört nicht zum Kerngeschäft der öffentlich-rechtlichen Sender und ist daher auch nicht kompatibel mit dem Rundfunkstaatsvertrag“, pflichtet BVDW-Präsident Arndt Groth (ePages Software GmbH) bei. „Ein weiterer Ausbau dieser Aktivitäten führt daher zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen und übervorteilt die freie Digitale Wirtschaft.“

Verbale Nebelbomben und Wettbewerbsschädigung

Gleichzeitig bemängelt Arndt Groth den Tonfall, in dem vor allem der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze, die Entwicklung in der Online-Branche kommentiert hat: „Die Beschreibung der Dynamik der Branche als ‚digitalen Tsunami’ zeugt von fehlendem Feingefühl. Die drastischen Formulierungen und verbalen Nebelbomben der öffentlich-rechtlichen Vertreter zeugen davon, dass vom eigentlichen Problem der gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten, nämlich einer immer noch sehr hohen Ineffizienz, abgelenkt werden soll“, so Groth weiter. In diesem Zusammenhang kritisiert er auch die bald fälligen GEZ-Gebühren für internetfähige PCs in Unternehmen: „Man könnte den Verdacht hegen, dass mit der Ausweitung der Online-Aktivitäten zusätzliche Argumente für die Erhebung dieser Abgabe geliefert werden sollen“, orakelt der BVDW-Präsident. „Letztlich sind jedoch beide Schritte absolut unverständlich, ja wirtschafts- und wettbewerbsschädigend.“

„Kern des dualen Systems in Deutschland ist die Grundversorgung der Bürger einerseits über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie die Ausgestaltung der Programmvielfalt über die privaten Rundfunkanbieter. Eine Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Online-Bereich würde das ohnehin ins Wanken geratene Gleichgewicht weiter zuungunsten der privatwirtschaftlich organisierten Rundfunkanbieter verschieben“, beschreibt Groth das Kernproblem.

Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik
Schlüterstr. 41/ II, D-10707 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 00 78 37; Fax: -33
mailto: fuchs@bvdw.org

Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 60 04 56 -26, Fax: -33
mailto: salzig@bvdw.org