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Richter sichern Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Sender

Berlin, 11.09.2007 - Als zukunftsweisendes Urteil für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht der Deutsche Journalisten-Verband die am heutigen Dienstag verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Festlegung der Rundfunkgebühren. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass das Eingreifen der Ministerpräsidenten in die Gebührenfestsetzung unzulässig war, weil die Sender in ihrem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt worden seien. "Mit ihrem Votum im Sinne der Sender haben die Richter die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Rundfunkfreiheit in Deutschland gesichert", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.


ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem die Ministerpräsidenten 2005 die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung von 1,09 Euro auf 88 Cent zusammengestrichen hatten. Die Karlsruher Richter gaben den Öffentlich-Rechtlichen Recht, die in der Einmischung der Ministerpräsidenten einen willkürlichen Eingriff der Politik in die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sahen. Das Gericht argumentierte, dass Programmautonomie gegeben und das Risiko einseitiger Einflussnahme auf die Rundfunkanstalten ausgeschlossen werden müssten. Die von der KEF überwachte Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Staatsferne haben aus Sicht des DJV dazu beigetragen, dass sich das duale System über lange Jahre bewähren und etablieren konnte.


Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unterstützt.







Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de

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