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Gebrauchte Software: der neue Markt für Partner - Ziehen Sie Nutzen aus dem EuGH Urteil von 2012

susensoftware | 19.03.2015
Aachen, 18.03.2015 – Der EuGH verkündete am 03.07.2012 ein Urteil, das den
Markt für Software verändern wird: Im Grundsatzurteil zur gebrauchten Software
wurde klargestellt, dass der Handel generell legal ist. Doppelte Freude für
Anwender: Zum einen mehr Rechtssicherheit bei gebrauchter Software, zum
anderen eine deutliche Signalwirkung gegen quasi Software-Monopole.
Das Besondere: Für gewerbliche Anwender ist das Thema neu. Man hatte
sich bisher den restriktiven Forderungen der Softwarehersteller unterworfen.
Nun stellt sich heraus, dass der Anwender freier ist, als er vermutet.
Helfen Sie Ihren Kunden und vermitteln das Thema „gebrauchte Software“.
Partner von susensoftware erhalten Provisionen.
Das wegweisende Urteil des EuGH sorgt für neue Impulse auf dem Markt für
gebrauchte Software. Damit Anwender-Unternehmen rechtlich immer auf der
sicheren Seite stehen und finanzielle Vorteile aus dem Urteil schlagen können,
folgt eine kurze Zusammenfassung, was erlaubt ist – und was nicht.
Einzelplatz-Lizenzen (Box-Produkte) und OEM-Versionen dürfen bereits seit
Jahren legal gehandelt werden. Dafür sorgen der Erschöpfungsgrundsatz (§ 69 c
Nr. 3 Satz 2 UrhG), das Urteil des OLG München vom 12.02.1998 (Az 29 U
5911/97) sowie das sog. OEM-Urteil vom BGH (06.07.2000/ Az IR 244/97).
Revolutionär am Urteil des EuGH ist, dass der Erschöpfungsgrundsatz nun zum
ersten Mal auch auf digitale Daten angewendet wurde. Das Urheberrecht ist in
diesem Punkt endlich im digitalen Zeitalter angekommen. Damit dürfen nun auch
online erworbene Lizenzen gehandelt werden. „Mehr noch: Der Käufer hat
ebenfalls das Recht, die aktuellste Version der Software aus dem Internet
herunterzuladen“, freut sich Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware und
seit über 10 Jahren auf dem Markt für gebrauchte Software tätig. „Wir haben uns
auf SAP und Microsoft Lizenzen spezialisiert.“
Im Markt können folgende Produkte gehandelt werden:
1. Microsoft Betriebssysteme
2. Microsoft Office Lizenzen
3. SAP Standard Software

Alle anderen Produkte gelten schon als ungewöhnlich und warten schon mal
länger auf einen neuen Anwender.
„Einkaufsoptimierung bleibt also auch in Zukunft ein Top-Thema für
Entscheider“, so Susen. „Freie Berater können jedem Unternehmen bei der
Planung helfen, sodass es nicht irgendwann auf unbenutzten Lizenzen und der
Software-Wartung dafür sitzen bleibt. Werden Sie Partner und verdienen
zusätzlich Geld!“
Worauf Software-Anwender achten müssen
Nichts geändert hat sich an der Tatsache, dass der Verkäufer die Software in
seinem Unternehmen unbrauchbar machen und eventuelle Kopien vernichten
muss. „Alles andere käme einer Raubkopie gleich“, so Susen weiter. Er gibt zudem
allen Anwender den Tipp, bei Lizenzübertragung genau auf die bestehenden
Verträge bzw. zu achten; da kann schon mal etwas individuell ausgehandelt
werden. In der Regel kann man zusätzlich feststellen, dass einige der
einschränkenden AGB Klauseln des Software-Herstellers wohl illegal sind.
Sprechen Sie uns an, wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Es gibt viel Hoffnung
für den freien Markt.
Da seit Jahren immer mehr Software über das Internet verkauft wird, sendet das
Urteil das richtige Signal zur rechten Zeit für mehr Anwenderrechte und ein
modernes Urheberrecht.
Nutzen Sie den Zeitpunkt, um den Anwendern in den Unternehmen die Freiheit
des Marktes näher zu bringen.