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Neues Verpackungsgesetz sorgt für höhere Recyclingquoten

Die vier großen Verbände von Herstellern und Handel begrüßen die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes
HDE e.V | 04.04.2017
Es schreibt das seit über zwei Jahrzehnten auf der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber basierende Wertstoffsystem fort, das auf allen Stufen des Wettbewerbs beste ökologische und wirtschaftliche Ergebnisse bei hoher Verbraucherfreundlichkeit erzielen konnte.

Das Verpackungsgesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland seine internationale Vorreiterrolle beim Recycling nicht nur halten, sondern weiter ausbauen kann. Aus ökologischer Sicht liegen die Vorteile auf der Hand: Die deutsche Umwelttechnik bekommt einen Innovationsschub, es stehen mehr Sekundärrohstoffe zur Verfügung und der Klimaschutz wird befördert. Hinzu kommt ein absolut notwendiger Anschub für recyclinggerechtes Design durch Incentivierung.

Die Weiterentwicklung der privaten Produktverantwortung für Verpackungen ist nicht nur Garant dafür, dass die ehrgeizigen Ziele bei den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit erreicht werden, sie steht auch für die Bezahlbarkeit eines Systems, das international als vorbildlich gilt und 250.000 Arbeitsplätze geschaffen hat. Zusammen haben Handel und Industrie in den letzten Jahren mit daran gearbeitet, dass die Verpackungsverordnung durch ein Gesetz abgelöst wird, welches das Wertstoffsystem zukunftsfähig macht.

Die neu zu schaffende Zentrale Stelle soll durch die Schaffung von klaren Standards und die kontinuierliche Prüfung der Datenmeldungen die Transparenz erheblich verbessern sowie auf diesem Wege Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Gleichzeitig soll sie den Vollzug des Gesetzes vereinfachen.

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) sowie der Markenverband haben im Jahr 2015 die BHIM Zentrale Wertstoffstelle Projektgesellschaft mbH gegründet. Die Gesellschaft baut die Zentrale Stelle auf, wie sie im Verpackungsgesetz vorgesehen ist. Im weiteren Verfahren soll sie in eine neutrale, staatlich beliehene Stiftung überführt werden.