print logo

Facebook & Co. – Haftungsfallen beim Teilen kennen

Sharing is caring, so heißt ein Motto aus dem Content Marketing. Teilen ist also gut. Das ist ohne Zweifel richtig. Aber so normal das Teilen von Post
Timo Schutt | 17.07.2017
Sharing is caring, so heißt ein Motto aus dem Content Marketing. Teilen ist also gut. Das ist ohne Zweifel richtig. Aber so normal das Teilen von Postings, Beiträgen, Bildern geworden ist, so wichtig ist es auch die rechtliche Seite zu kennen und den Haftungsfallen aus dem Weg zu gehen.

Denn grundsätzlich gilt: Wer teilt, der handelt aktiv und kann damit auch eine Rechtsverletzung begehen. Zum Beispiel eine Verletzung von Urheberrechten oder eine Beteiligung oder sogar Mittäterschaft an einer Beleidigung, Verleumdung etc. Und das wiederum kann im ersten Fall zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen oder im zweiten Fall sogar strafrechtliche Folge haben.

Daher soll Ihnen die folgende Aufzählung eine kleine Hilfe sein. Beachten Sie bitte, dass diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es handelt sich aber um die meiner Meinung nach wichtigsten Rechtsprobleme des Teilens:

• Das bloße Teilen soll nach einem aktuellen Urteil des OLG Dresden kein haftungsrelevantes „Zueigenmachen“ des Inhalts eines Beitrages auslösen. Ist also der Text eines Beitrages rechtsverletzend, haftet derjenige, der den Text teilt, nicht. Im selben Urteil wird die Haftung aber für den Fall eines positiven Kommentars/Hinweises beim Teilen („unbedingt lesen“, „der Autor hat absolut recht“ o.ä.) bejaht!

• Das Teilen ist immer dann eine eigene Urheberrechtsverletzung, wenn der geteilte Inhalt schon selbst eine Urheberrechtsverletzung ist. Wenn also bspw. das Bild schon illegal bei Facebook verwendet wird, begeht jeder, der das Bild teilt, eine eigene abmahnfähige Rechtsverletzung. Grund: Man handelt aktiv und die „Gutgläubigkeit“ auf Rechtskonformität des Beitrages ist nicht geschützt.

• Das Teilen eines Beitrages von einem Wettbewerber (Konkurrent) mit dem begleitenden Hinweis, dass man selbst die Leistung besser mache oder günstiger anbiete, kann schon eine abmahnfähige unlautere Werbung sein.

• Ohnehin ist jedes Posting, und damit auch das Teilen bei Facebook & Co., schnell selbst als „Werbung“ im Rechtssinne anzusehen, was bedeutet, dass dann die Vorschriften für unlautere Werbung zu beachten und bspw. auch Informationen über die Identität des Werbenden verpflichtend anzugeben sind.

Die Quintessenz dieses Beitrages soll daher sein: Gehen Sie kritisch mit dem Teilen von Postings in sozialen Medien um. Das soll nicht heißen, dass Sie auf das Teilen verzichten sollen. Bloß nicht, denn die Teilhabe in sozialen Medien lebt vom Teilen und das Teilen ist diesen Plattformen immanent. Aber es sollte eben nicht blind und wahllos alles geteilt werden, was Ihnen in die Timeline kommt.

Tipps:

Teilen Sie vorwiegend Beiträge aus seriösen Quellen, von Kontakten oder Freunden, von denen Sie wissen, dass sie auch entsprechend kritisch und vorsichtig sind oder eben aus Quellen, die erkennbar auch selbst den geposteten Inhalt erstellt haben und als Erstquelle damit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch die Rechte an dem Beitrag haben.

Haben Sie Zweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Quelle oder haben Sie einfach schon ein „komisches Bauchgefühl“, dann verzichten Sie besser auf das Teilen. Denn das Bauchgefühl ist eine gute Antenne für Schwierigkeiten.

Gehen Sie einfach kritischer und mit der nötigen Distanz an das Teilen von Beiträgen heran. Dann machen Sie das in der Regel auch richtig.

Nutzen Sie die sozialen Plattformen regelmäßig geschäftlich, dann lohnt sich eine Rechtsberatung zu den Do’s & Don’ts allemal. Sprechen Sie uns gerne an.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht