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Eigener Internetauftritt der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die DSK berät und ve
Timo Schutt | 25.07.2018
Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Die DSK berät und veröffentlicht regelmäßig offizielle Entschließungen, Orientierungshilfen und weitere Informationen zum Thema Datenschutz. Besonders nach Geltung der neuen DSGVO ist es wichtig und notwendig, diese offiziellen Verlautbarungen zur Kenntnis zu nehmen und die eigene Verhaltensweise im Umgang mit den neuen Regelungen darauf anzupassen.

Auch wir als Anwälte werden in den nächsten Wochen und Monaten ganz genau überwachen, was von Seiten der Datenschutzbehörden und dem neuen EU-Datenschutzausschuss an Empfehlungen, Leitlinien und Infos herausgegeben wird, um unsere Mandanten aktuell beraten und informieren zu können.

Denn letztlich muss jeder Datenschutzberater zugeben, dass wir bislang noch in vielen Bereichen im Nebel stochern, was die Anwendung der DSGVO angeht. Schaut man sich beispielsweise die vielen unterschiedlichen Datenschutzerklärungen im Internet an, so stellt man fest, dass es eine unglaubliche Bandbreite gibt. Diese rührt daraus, dass die konkrete Ausgestaltung, die Detailtiefe und die Formulierung solcher Erklärungen nicht durch Gerichte und Aufsichtsbehörden konkretisiert wurden.

Die DSK hat jetzt seit dem 19.07.2018 ihre eigene Homepage online. Unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/ kann man sich ab sofort die Verlautbarungen der DSK zu Gemüte führen und seine Konsequenzen daraus ziehen.

Auf der zentralen Informationsplattform sind aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz abrufbar. Hier finden sich auch Links zu den Aufsichtsbehörden und den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Zudem ist ein RSS-Feed zum Abonnieren neuer Inhalte eingebunden.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht