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Stärkeres Kostenbewusstsein und Preis-Leistungs-Denken bei Versicherten?

Versicherte fühlen sich nicht ausreichend über die in Anspruch genommen Gesundheitsleistungen informiert
Fritz Lechelt | 02.02.2012
Was in fast allen Bereich unseres täglichen Lebens normal und in der Regel selbstverständlich ist, funktioniert bisher im Bereich des gesetzlichen Krankenversicherungssystems nur bedingt.

Können Verbraucher überwiegend beim Einkauf und bei Dienstleistungen die anfallenden Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen nachvollziehen, haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kaum bis keine Möglichkeit, sich hierüber zu informieren und orientieren. Gerade hier könnte aber ein wesentlicher Hebel liegen, die Schere zwischen gewünschten niedrigen Beiträge und hohen Leistungen besser in den Griff zu bekommen. Eigentlich muss allen klar sein: Wer mehr von seiner Krankenkasse verlangt, muss auch mehr dafür zahlen. Daher ist es aber grundsätzlich wichtig, Transparenz zu den Kosten zu haben.

Die Ergebnisse der Onlinebefragung von M+M – ein Gemeinschaftsprojekt der Forschungsgruppe Management + Marketing in Kassel und der hkk in Bremen sowie der DAK in Hamburg – zeigen, dass weit über 90% der teilnehmenden Versicherten sich nicht ausreichend über die Kosten der von ihnen in Anspruch genommen Gesundheitsleistungen informiert fühlen.

Dass aber mehr Kosten- und Leistungstransparenz generell wünschenswert wäre, sagen 95,2% der Befragten. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Infratest Dimap bzw. das ARD-DeutschlandTrend Februar 2010, wonach zwischen 90 und 91% sich dafür aussprachen, dass Patienten einen genauen Überblick über die Kosten eines Arztbesuches oder eines Klinikaufenthaltes bekommen sollten.

Eine regelmäßige Kosten- und Leistungsübersicht würden mehr als drei Viertel der Befragten sehr gut finden, lediglich 4% lehnen dies eher ab.

Die Anforderung nach Kosten- und Leistungsübersicht ist aber nicht neu. Weitgehend in der Bevölkerung unbemerkt gibt es bereits seit 2004 einen gesetzlichen Anspruch auf die so genannte Patientenquittung (§ 305 SGB V). 8 von 10 Befragten ist es aktuell nicht bekannt, dass sich auch Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von ihrem Arzt bzw. ihrem Krankenhaus eine Patientenquittung ausstellen lassen können.

„Politiker diskutieren derzeit wieder verstärkt über Patientenquittungen und Kostenerstattungsmodelle für ärztliche Behandlungen. Beides ist heute bereits möglich, doch bei den Versicherten kaum bekannt.“, so der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.

Wahlweise kann sich der Patient vom behandelnden Arzt entweder direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen lassen oder er bekommt mit der Quartalsquittung alle Leistungen und Kosten in dem jeweiligen Quartal auf einen Blick. Wer sich für eine Quartalsquittung entscheidet, bezahlt dafür laut Gesundheitsministerium eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro.

Die Leistungsaufstellung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden „Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)“. Damit können auf Grund der Budgetierung ärztlicher Leistungen im vom Gesetzgeber verlangten Zeitraum von vier Wochen in Kliniken oder gar sofort nach der Behandlung beim Vertragsarzt in aller Regel gar keine korrekten Quittungen ausgestellt werden, die zutreffende Euro-Beträge enthalten. Diese erfährt der Arzt auch erst Monate nach der Behandlung.

Es passiert selten, aber es kommt vor: Kassenpatienten fordern von ihrem Arzt eine Zusammenstellung der erbrachten und abgerechneten Leistungen. Gerade mal knapp 10% der Befragten, die die Möglichkeit einer Patientenquittung kennen, haben eine solche bereits angefordert. Dies entspricht knapp zwei Prozent aller gesetzlich Versicherten.

Bestätigt werden diese Ergebnisse auch durch eine Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Von dem Fünftel, dem die Patientenquittung bekannt war, haben sich nur acht Prozent in den vergangenen zwölf Monaten beim Arzt eine entsprechende ausstellen lassen.

Würde aber eine Erhöhung der Kostentransparenz zu einer Steigerung des Kostenbewusstseins führen? Über zwei Drittel der Befragten stimmten der Aussage zu bzw. völlig zu: „Eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz würde das Kostenbewusstsein der Versicherten steigern“.

Vom Gesetzgeber werden vor allem zwei Wirkungen durch die Patientenquittung erhofft: Zum einen soll den vielfach vermuteten Abrechnungsmanipulationen der Ärzteschaft durch größere Transparenz vorgebeugt werden. Zum anderen soll bei den Patienten durch ein höheres Kostenbewusstsein eine Steuerungswirkung auf die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen erzielt werden. „Ein frommer Wunsch“ sagen einige Kritiker. So gab es schon im Januar 2003 in der Ärztezeitung einen Beitrag mit dem Titel „Die Patientenquittung – ein Millionengrab“, der zu folgendem Urteil kam: „In einem Sachleistungssystem ist Leistungs- und Kostentransparenz verlorene Liebesmüh, denn Kostenkenntnis allein wirkt sich nicht auf die Inanspruchnahme der Ärzte durch Versicherte aus.“

Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, äußerte sich nicht nur positiv über die neue Patientenquittung, berichtete das Ärzteblatt in seiner Online Ausgabe. „Ein Problem sei, dass es Monate dauern könne, bis die Daten nach einer Anfrage dem Versicherten zur Verfügung gestellt würden. Dann sei die Information bereits nicht mehr so interessant, wie wenn der Versicherte sie sofort erhalte“, so Zöller.

Fazit
Das bestehende Problem in dem mangelnden Bewusstsein der Versicherten für angefallene Behandlungskosten kann durch zeitnahe Patientenquittungen gelöst werden. Auch der „Zwei-Klassen-Informationsstand“ der gesetzlichen Versicherten im Vergleich zu Privatversicherte würde so beseitigt werden.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Versicherte wissen wollen, was ihre Gesundheit kostet. Ein Wunsch, dem man nachkommen sollte.

Die Frage nach den Effekten einer Patientenquittung ist aber schwer zu beantworten, da Versicherte auf notwendige Behandlungen nicht verzichten werden, auch wenn medizinische Leistungen nicht mit den eigenen Beiträgen gedeckt sind. Manipulationen bei den Abrechnungen würden aber wesentlich häufiger aufgedeckt werden können.

Eindeutig für die Ausgabe von Patientenquittungen hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgesprochen: “Eine Patientenquittung, die die abgerechneten Leistungen des Arztes und die Kosten dokumentiert, wäre ein guter Schritt hin zu mehr Transparenz,” sagte Doris Pfeiffer, die Chefin des GKV-Verbandes

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