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DSGVO-konformes Leadmanagement im indirekten Vertrieb

Wer Leads kontaktiert, der weiß nicht erst seit dem 25. Mai: Das geht nur wenn er die schriftliche Einwilligung hat.
leadtributor GmbH | 26.07.2018
© leadtributor GmbH
 

DSGVO: MIT UNS AUF DER SICHEREN SEITE

Wer Leads kontaktiert oder ihnen Info- oder Werbematerial elektronisch zusendet, der weiß nicht erst seit dem 25. Mai: Das geht nur und ausschließlich, wenn er die schriftliche Einwilligung des jeweiligen Ansprechpartners hat. Dabei muss der Hersteller genau ausweisen, für welchen Zweck die Daten genutzt werden – und von wem. So weit, so gut. Was also tun, wenn Sie einen Ihrer Interessenten einem Vertriebspartner zur Bearbeitung übergeben wollen?

Was ist, wenn der Absender den Interessenten kurz: das Lead nicht selbst kontaktiert, sondern dessen Daten an Dritte weiterleitet? Etwa an einen Vertriebspartner? Einen Reseller, Distributor, Fachhandelspartner? Da wird die Sache schon komplizierter. Auch in diesem Fall muss eine Einwilligung des Interessenten/Kunden/Leads vorliegen. Dabei genügt es allerdings nicht, eine Pauschale Einwilligung zu erhalten. Die Einwilligung, die persönlichen Kundendaten für eine Kontaktaufnahme weiterzuleiten gilt nur, wenn Vertriebspartner namentlich ausgewiesen sind. Es muss also immer genau bestimmt sein, auf welche Unternehmen und Produkte sich die Einwilligung bezieht. Was aber tun, wenn es über hundert Vertriebspartner gibt, die in Frage kämen? Der Gesetzgeber regelt dies: Dem Einwilligenden muss eine Durchsicht der Liste aller in Frage kommenden Vertriebspartner möglich und vor allem zumutbar sein. Entdeckt der Kunde einen Vertriebspartner auf der Liste, dem er seine Daten in keinem Fall geben will, so bestätigt er die Einwilligung nicht oder storniert sie.

DIE EINWILLIGUNG ZUR DATENVERARBEITUNG


Was aber bedeutet „zumutbar“? Der Gesetzgeber lässt dies offen. Dem Lead bzw. Kaufinteressenten eine Liste von 500 oder 1000 Vertriebspartner zur Durchsicht und Einwilligung zu lesen, wird auf Ablehnung stoßen. Denkbar wäre: Der Absender baut einen Link ein, der auf eine Liste verweist. Das Problem bleibt aber bestehen: Der Empfänger muss immer noch sämtliche Vertriebspartner durchsehen, um sicherzustellen, dass er seine Einwilligung geben kann – ohne dass seine Kontaktdaten an einen unliebsamen Vertriebspartner geraten. Was tun?

Ein korrekter Einwilligungstext im indirekten Vertrieb
„Ich willige darin ein, Informationen zum Produkt xyz von einem der Vertriebspartner der XYZ in deren Auftrag zu erhalten. Ich willige zudem darin ein, dass mich dieser Vertriebspartner darum ersuchen darf, mich in Zukunft selbst zum Zwecke der weiteren Bereitstellung von Informationen zu den vorstehend genannten Produkten zu kontaktieren.“


MIT DEM LEADTRIBUTOR: DSGVO-KONFORM LEADS WEITERLEITEN


Die Vertriebsmanagement-Software leadtributor löst dieses Problem. Und zwar vollkommen automatisiert: Sobald der Kaufinteressent auf der Hersteller-Website sein Interesse an einem Produkt bekundet, muss er in der Regel ein entsprechendes Formular ausfüllen, um zurückgerufen zu werden. Tut er dies, so ermöglicht eine Schnittstelle zwischen Hersteller-Website und leadtributor, dass eine Liste erscheint mit den für den Kaufinteressenten relevanten Vertriebspartnern. Diese werden meist dem Interessenten regional zugeordnet: Stammt der Interessent aus der Region um München, so bekommt er zum Beispiel nur die Vertriebspartner angezeigt, die mit der Postleitzahl 8 beginnen. Stammt er aus der Kölner Gegend, so werden ihm Vertriebspartner mit der Postleitzahl 5 aufgezeigt. Er muss dann nur noch das Häkchen setzen, dass einer dieser Vertriebspartner sich bei ihm melden darf. Der Vorteil: Der Interessent muss keine Endlos-Listen mehr durchlesen, bevor er sein OK zur Auftragsdatenverarbeitung gibt! Die Liste wird auf das zumutbare Maß (der Kunde kann das selber bestimmen) reduziert. Im Allgemeinen liegt das bei 5-15 Vertriebspartner.

Sobald er das Häkchen setzt und auf Senden klickt, werden seine Daten entweder einem einzigen Vertriebspartner zugeteilt. Oder sie werden auf einer „offenen“ Pickliste genau den Vertriebspartnern angeboten die der Kunden ausdrücklich freigegeben hat.. Selbstverständlich können auch andere Kriterien vom Hersteller a priori eingegeben werden. Statt Leads nach dem Postleitzahl-Kriterium zu verteilen, kann der Hersteller auch Leads nach Umsatzgröße des Vertriebspartners zuordnen. Oder nach Zertifizierungsgrad. Oder nach Partner-Status (Gold, Silber, Platinum etc.). Wichtig ist, dass nur eine überschaubare Liste an „zumutbaren“ Vertriebspartnern erscheint. Die meisten juristensind sich einig darin, dass 5-15 Vertriebspartner dem Kunden zuzumuten ist. Pauschale Freigaben sind allerdings spätestens nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht mehr vom Gesetz gedeckt. Sie sind ungültig.

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