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Barrierefreie Webseiten – Durchbruch dank EU?

Bis zum 23. September müssen alle Internet- und Intranetauftritte öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Dabei ist einiges zu beachten.
Marco De Lucia | 06.08.2018
© Pixabay / Clker-Free-Vector-Images
 

Barrierefreiheit auf Webseiten öffentlicher Einrichtungen ist schon lange per Gesetz bindend. Menschen mit egal welchen Einschränkungen müssen die Chance bekommen, das Internetangebot, beispielsweise von ihrer städtischen Behörde oder ihres Flughafens, vollumfänglich nutzen zu können. Einschränkungen gibt es dabei viele. Dementsprechend vielfältig gestaltet sich auch die Umsetzung eines völlig barrierefreien Internetauftritts. included image © Pixabay / Geralt

Das Modell DSGVO Reloaded – in anderem Kontext

Trotz der wichtigen Grundidee, die dahinter steckt, sowie existierenden bindenden Gesetzen findet sich noch nicht überall ein völlig barrierefreier Webseiten-Auftritt. Aus diesem Grund hilft die EU nun, ähnlich wie bei der DSGVO (hoffentlich aber klarer in den Ansagen), kräftig nach. Bis zum 23.09.2018 müssen sämtliche Internet- und Intranetauftritte öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Darüber hinaus müssen ebenfalls alle elektronischen Dokumente für jeden Nutzer uneingeschränkt zugänglich und bearbeitbar gemacht werden. Gerade Formulare oder auch die Prüfungsordnung einer Universität bzw. Fachhochschule, aber auch Whitepaper im PDF-Format müssen demnach für jeden Menschen les- und benutzbar gemacht werden. Internetseiten, die ab dem 23.09.2018 erstmalig online gehen, bekommen eine Fristverlängerung bis zum 23.12.2018. Mobile Auftritte, und das gilt für alle gleichermaßen, müssen erst zum 23.06.2021 komplett barrierefrei sein. Dies spiegelt den Status als größtes Sorgenkind bei der Umgestaltung wider. included image © Pixabay / Mohamed Hassan

Mobile Webseiten – mehr Barriere geht nicht

Während viele per Desktop aufgerufene Webseiten bereits weitestgehend barrierefrei gestaltet sind (wenn auch nicht immer ausreichend), hinken die mobilen Versionen meilenweit hinterher. Hier ist ein responsives Design in vielen Branchen bereits das höchste der Gefühle, die Entwicklung hinsichtlich Barrierefreiheit wurde allerdings bisweilen komplett verschlafen. Natürlich ist dies dem Fakt geschuldet, dass bis vor vier Jahren die meisten Unternehmen noch nicht mobil fit waren. Jedoch hat die veränderte Nutzenpräferenz der Menschen bezüglich des Internets uns alle schneller eingeholt, als uns manchmal lieb ist. Die kommenden drei Jahre werden also neben der allgemeinen Digitalisierung im öffentlichen Sektor vor allem im Zeichen der Umstellung auf barrierefreie Mobilauftritte stehen müssen. Das klare Ziel dabei: Jedem die Möglichkeit geben, von unterwegs mit wichtigen Dokumenten zu agieren oder sich über bestimmte Richtlinien informieren zu können. included image © Pinuts media+science Multimedia-Agentur

Vermeidung von Barrieren – was ist zu tun?

Zu allererst gilt es, die Seite übersichtlich zu halten: Klare Unterteilungen der Punkte mit deutlichen Überschriften und nicht mehr als fünf bis sieben Menüpunkte. Im Zweifel gilt es eben die Sitemap zu überarbeiten. Darüber hinaus müssen zwingend alle eingebundenen Bilder mit Alt-Tags versehen werden. Wer dies nicht bereits seit langem zur Verbesserung seiner SEO-Performance tut, der soll dies doch bitte zumindest im Rahmen der Barrierefreiheit beachten. Und wie gesagt – es zahlt sich auch SEO-technisch aus. Farbkontraste sind enorm wichtig. Schon ein gesunder Nutzer kann sich an seltsamen blassblau in blassblaueren Tönen nuanciert in Babyblau gehörig stören. Für Menschen mit Einschränkungen sind solche Seiten allerdings noch eine Ecke schwieriger zu konsumieren. Bei der Sprache sollte gewährleistet sein, dass ein Nutzer nicht mitsamt seines Sprachassistenten am Satzbau oder der Wortwahl verzweifelt. Wer mal in diese Vorlesehilfen hinein gehört hat, der weiß, wie anstrengend unnötig aufgeblähte Schachtelsätze werden können. Zu guter letzt sind unnötige Animationen zu vermeiden. Diese können unter Umständen zu epileptischen Anfällen führen. Wenn Videos gut eingebunden sind, dann gilt es natürlich, analog zu Bildern, diese barrierefrei zu gestalten. Die Stichwörter dabei heißen: Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache. Als Königsdisziplin sollten auch die Newsletter barrierefrei gestaltet sein. Dafür kann mit speziellen Templates gearbeitet werden, welche alle zu beachtenden Punkte bereits mitbringen. Machen Sie sich schlau, welcher Anbieter von Newsletter-Software damit dienen kann. included image © Pixabay / Geralt

Fazit: Nicht den Überblick verlieren

Um den Überblick im Barrierefreiheits-Dschungel zu behalten, bietet es sich beispielsweise an, mit Checklisten zu arbeiten, die im Projekt von einer erfahrenen Agentur abgearbeitet werden. Ganz wichtig ist es, am Ende die Seite extern testen zu lassen. Es gibt einige anerkannte Prüfverfahren, die Ihnen genau zeigen, wie gut Sie gearbeitet haben. Es bleibt zu hoffen, dass alle Webseiten in Zukunft mit barrierefreien Auftritten punkten. Das Thema ist sehr wichtig und verdient es, nicht noch weiter hinausgezögert zu werden. Jeder Mensch sollte mit unseren heutigen technischen Mitteln die Möglichkeit haben, ohne Einschränkungen und Komplikationen genau das im Netz zu finden, was er sucht. Aus diesem Grund: Machen Sie das Internet zu einer barrierefreien Zone!