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Messe: Schadensersatzansprüche aufgrund des Corona-Virus

Vielerorts werden Großveranstaltungen und auch Messen abgesagt.
Sabine Schenk | 10.03.2020
Messe: Schadensersatzansprüche aufgrund des Corona-Virus © Pixabay / Gerd Altmann
 

Das Corona-Virus ist derzeit in aller Munde. Bei vielen ist die Panik groß und die Unsicherheit noch größer. Da derzeit noch nicht genau abgeschätzt werden kann, wie schnell sich das Virus verbreiten wird, werden vielerorts Großveranstaltungen und auch Messen abgesagt.

Die Absage von Messen verursacht für alle Beteiligten -trotz Verständnis für den Grund der Absage- Schwierigkeiten. Vielfach kommt die Frage auf, wer die Kosten für die bereits gebuchten Flüge und Hotels sowie die Kosten für die Messestände tragen soll.

Dazu muss unterschieden werden:

Wenn das Unternehmen selbst den Messestand absagt, können keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Messe geltend gemacht werden.

Wenn der Messeveranstalter jedoch die Messe absagt, könnten Schadensersatzansprüche gegeben sein.

 

Wieviel Schadensersatz bekommt man?

Eine pauschale Antwort für etwaige Schadensersatzansprüche gibt es nicht.

Es kommt immer auf den jeweiligen Vertrag mit der konkreten Messe an.

Ausschlaggebend ist jedoch oftmals, ob der Veranstalter schuldhaft gehandelt hat. Ein schuldhaftes Handeln könnte vorliegen, wenn die Messe nicht abgesagt wurde, weil tatsächlich eine gesundheitliche Bedrohung vorlag, sondern weil viele Aussteller absagten und die Messe sich für den Veranstalter dadurch nicht mehr „rechnet“.

Je nach Vertrag mit dem Messeveranstalter können somit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Da ein entgangener Gewinn schwierig zu beziffern sein wird, wird sich hierbei der Schadensersatz weitestgehend auf die bereits erbrachten Kosten beziehen.

Da jedoch auch der Messestand, die gebuchten Unterkünfte und Flüge enorme Kosten auslösen können, kann sich oftmals die Prüfung des Vertrages mit dem Messeveranstalter und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen lohnen.

 

So hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz GmbH:

Gerne prüfen wir Ihren Vertrag mit dem Messeveranstalter und etwaige Schadensersatzansprüche.

Frau Rechtsanwältin Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Medien-, Wettbewerbs-, Patentrecht) und der Rest vom Team steht Ihnen mit ihrer rechtlichen Expertise beratend zur Seite.

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Nehmen Sie Kontakt auf.

info@europajurist-schenk.com
Tel: 08333 / 926936-0 oder Tel: 089 / 2154387-7
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