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Bessere Vermarktungschancen für Winzer

Novelle des Weingesetzes soll auch mehr Orientierung für die Verbraucher bieten
marketing-BÖRSE | 14.08.2020
Bessere Vermarktungschancen für Winzer © Pixabay / Vinotecarium
 

Die Qualität des Weines wird für den Verbraucher auf dem Flaschenetikett deutlich. Ein kurzer Blick verrät, was in der Flasche steckt. Mehr Klarheit und Orientierung soll mit der Novelle des Weingesetzes für den Verbraucher sowie eine bessere Vermarktungschance für deutsche Winzer erreicht werden.

 

Nach der Zurückstellung der Reform des Weingesetzes in der vergangenen Legislaturperiode hat nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Referentenentwurf zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Laut der Pressemeldung[1] des BMEL kann das Änderungsgesetz im Dezember 2020 in Kraft treten, wenn der Rechtssetzungsprozess ohne Verzögerungen verläuft. Das Ziel dieses Entwurfes ist laut Bundesministerin Julia Klöckner:

 

„Bessere Vermarktungschancen für unsere deutschen Winzer, mehr Klarheit und Orientierung für die Verbraucher: Das wollen wir mit der Novelle des Weingesetzes erreichen. Um mehr Wertschöpfung sowie den Ausbau von Marktanteilen unserer heimischen Weine geht es – national wie international.“

 

Der Fokus der Weinreform liegt vor allen Dingen bei der Herkunftsangabe auf den Etiketten der Weinflaschen. Dafür soll das deutsche Qualitätsweinsystem – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System entwickelt werden. Geplant ist eine Qualitätspyramide mit „Deutschem Wein“ an der Basis und dem Lagenwein an der Spitze. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz „je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“ folgen. Bisher stand im deutschen Weinrecht die Angabe der Rebsorten im Vordergrund. Um sich international besser positionieren zu können, sollen nun die Herkunftsangaben im Zentrum stehen, um, wie in Frankreich, Spanien und Italien, ein einheitliches Bild zu generieren.

 

Außerdem wird im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes die maximal genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen auf jährlich 0,3 Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche fortgeschrieben. Diese Begrenzung gilt bis 2023 und ist vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten notwendig.

 

Eine effektive Nutzung der EU-Fördergelder soll zur Förderung des Absatzes und der Erschließung sowie dem Ausbau wichtiger Exportmärkte führen. Der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft wird zur Unterstützung der Winzerinnen und Winzer künftig mehr Geld zur Verfügung stehen.

 

Die Reform baut auf Gesprächen der Bundesministerin im vergangenen Jahr mit Vertretern der Branche und der Länder auf und soll die Einigungen der wesentlichen Verbände beinhalten. Der Deutsche Weinbauverband lobt die Novelle, da sie „dem Bestreben der Wirtschaft“ entsprechen würde.[2] Jedoch kommt seitens großer Kellereien und Genossenschaften Kritik auf, da sie sich durch diese Novelle benachteiligt fühlen.[3]

 

[1] https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/095-weingesetz.html

[2] https://www.dwv-online.de/startseite0/details/dwv-begruesst-geplante-neuausrichtung-des-bezeichnungsrechts-1591957440.html

[3] https://www.vinum.eu/de/yoopress-news/weinwirtschaft/2020/reform-des-deutschen-weinrechts/