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Deshalb sind Social-Media-Guidelines notwendig

Facebook und andere soziale Medien werden immer beliebter. Doch nicht jede(r) weiss, wie man sich im Web 2.0 richtig benimmt.
Daniela A. Caviglia | 23.06.2010
Viele, die sich auf einer solchen Plattform registrieren, unterschätzen die Öffentlichkeit der Daten. Sie laden private Bilder hoch, veröffentlichen Texte, die besser unveröffentlicht bleiben würden und benehmen sich, als sähe niemand zu. Dieser Irrtum kann fatale Auswirkungen haben und sogar zur Kündigung führen. Und den wenigsten ist bewusst, welch schlechtes Licht sie auf sich und ihren Arbeitgeber werfen. Deshalb braucht es klare Verhaltensregeln.

Wenn ein Kundenberater einer Bank vor seine Haustüre tritt, hat er sich anständig zu verhalten. In seitenlangen Ausführungen regelt eine Verhaltensbibel, was er in der Öffentlichkeit tun darf und was nicht. Verstösse gegen solche Verhaltensregeln führen in vielen Branchen, so auch im Bankensektor, nach einer einmaligen Verwarnung zur Entlassung. Doch gelten die Verhaltensregeln des Arbeitgebers auch im Internet? Oder kann der Kundenberater der Bank auf Facebook tun und lassen, was er will?
Zum Unternehmen zuzuordnen oder nicht?

Prinzipiell hängt das davon ab, ob er seiner Bank zuzuordnen ist oder nicht. Als Kundenberater kennen viele Bankkunden seinen Namen und sein Gesicht, sein Verhalten wird also auf seinen Arbeitgeber übertragen. Ungebührliches Verhalten, geistlose, abschätzige oder zu häufige Veröffentlichungen können ein schlechtes Licht auf ihn und die Bank werfen. Und das muss sich ein Unternehmen nicht gefallen lassen. In den wenigsten Fällen jedoch schaden Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber vorsätzlich. Die meisten sind sich nicht bewusst, wie öffentlich ihre Benutzerprofile sind und wie leicht sie mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden.
Aufklärung ist der beste erste Schritt

Es liegt an den Unternehmen, ihre Mitarbeitenden entsprechend aufzuklären. Meist reicht es, den Angestellten auf einer Leinwand zu demonstrieren, dass ihre Profile in den Suchresultaten angezeigt werden, wenn jemand nach dem Unternehmen auf Facebook, Twitter, Linkedin oder Xing sucht. Und ihnen anschliessend zu demonstrieren, wie viele der als privat gewähnten Texte und Bilder öffentlich sichtbar sind. Sobald sie sehen, was für ein Bild sie von sich und ihrem Arbeitgeber nach aussen vermitteln, sind die meisten bereit, ihre Profile zu optimieren. Und verhalten sich auch zukünftig vorsichtiger in den sozialen Medien.
Verhaltensregeln erarbeiten

Als weiterer Schritt können wie für die reale Öffentlichkeit gemeinsam Verhaltensregeln für die sozialen Medien erarbeitet werden. Sogenannte Guidelines werden eher akzeptiert, wenn die Mitarbeitenden ein Mitspracherecht dabei haben. Möchte das Unternehmen die Social-Media-Aktivitäten der Angestellten für die Unternehmenskommunikation nutzen, sollte auch geregelt werden, wann und wie lange Mitarbeitende auf Facebook und Co. sein dürfen. Klare Verhaltensregeln erleichtern beiden Seiten den Umgang mit den sozialen Medien und ermöglichen auch in einer transparenten Online-Welt positive Aktivitäten und Engagement für den Arbeitgeber.

Deshalb sind Social-Media-Guidelines notwendig

• Aufklärung
• Hinweise auf unzulässige und zulässige Informationen
• Hinweise auf Art und Umfang der erwünschten Social-Media-Einsatzes
• Umgang der Mitarbeiter innerhalb der sozialen Netzwerke


Notwendige Regelungskomplexe

• Eigenverantwortung des Mitarbeiters
• Hinweise zum allgemeinen Kommunikationsverhalten (Netikette)
• Vorsicht mit vertraulichen Informationen des Unternehmens und der Kunden
• Respekt vor Wettbewerbern
• Hinweise zur Einhaltung des Urheberrechts
• Benennung eines sachkundigen Ansprechpartners bei Unsicherheiten
• Bei Identifikation als Mitarbeiter Kenntlichmachung der Inhalte als private Meinung
• Sicherheitsaspekte (Viren, Trojaner und andere Gefahren)
• Kein Spam
• Hinweise auf Trennung Privat und Geschäft (optional)
• Steuerung des Social-Media-Einsatzes (optional)
• Rechtsfolgen bei Verstössen gegen die Social-Media-Guidelines (optional)


Rechtliche Hintergründe

• Einsatz von Arbeitszeit
• Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
• Verbreitung unternehmensschädlicher Äusserungen


Viel Erfolg!