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Ein kleines Geschenke-ABC

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Auf was ist zu achten?
Gabriele Braun | 24.11.2011
Alle Jahre wieder stehen wir vor der Aufgabe, für unsere Kunden ein geeignetes Geschenk zu Weihnachten zu finden. Auf was ist zu achten? Was kommt gut an? Dazu einige Kniffe.

+ Frühzeitige Planung
Beginnen Sie möglichst früh mit der Planung und den Vorbereitungen, da gerade zum Jahreswechsel Projekte abzuschließen sind. Auch steht der Urlaub an und Weihnachtsfeiern von Kunden und Lieferanten sind zu besuchen.

+ Nicht der Kaufpreis ist entscheidend
Der Wert eines Geschenkes oder einer Einladung liegt nicht im Kaufpreis oder in der Größe, sondern in der persönlichen Auswahl.

+ Welches Geschenk ist für den Kunden geeignet?
Letztes Jahr hat uns ein Lieferant 10 kg Weihnachtsgebäck geschenkt. Das war freundlich gemeint, aber für unser kleines Team viel zu viel. Wir spendeten das Gebäck dem örtlichen Kindergarten. Die haben sich darüber sehr gefreut. Tipps zu Geschenken, die ankommen, finden Sie unter http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details/12-ausgefallene-Werbeartikel-die-ankommen/26882 und unter http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details/15-originelle-Weihnachtsgeschenk-Ideen/18403

+ Geschenkgutscheine kommen gut an
Um das Problem des passenden Geschenkes zu umgehen, empfehlen sich Geschenkgutscheine. Gutscheine, Geschenkschecks & Prämien bietet zum Beispiel maxchoice http://www.maxchoice.de/ .

+ Auf hochwertige Produktion setzen
Das Motto des Versandhändlers Manufactum lautet: „Es gibt sie noch, die guten Dinge“. In seinem Katalog finden Sie Geschenke, die arbeitsaufwendig gefertigt, solide und funktionstüchtig sind. Klassische Materialien (Metall, Glas, Holz u.a.) werden genutzt, da diese langlebig und reparierbar und daher auch umweltverträglich sind. In einem Spezial wird auch „Gutes aus Klöstern“ angeboten. Vielleicht ist da etwas Interessantes für Ihren Kunden dabei http://www.manufactum.de/gutes-aus-kloestern-c195077/ .

+ Bei der Geschenkauswahl auf Nachhaltigkeit achten
Hier empfiehlt es sich, auf anerkannte Prüfzeichen zu achten. Das Fairtrade Siegel ist wohl das bekannteste in Deutschland. Es kennzeichnet Produkte aus fairem Handel, welche unter menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen hergestellt wurden und die eine umweltverträgliche Produktion unterstützen. Das Ruqmark Siegel steht für Initiative zur Abschaffung illegaler Kinderarbeit. Weitere Siegel sind zum Beispiel FLP (Flower Label Programm), Care & Fair oder BanaFair Siegel. Weitere Informationen gibt es u.a. unter http://www.verbraucher.org

+ Geschenke als Betriebsausgaben steuerlich absetzen
Aus steuerlichen Gründen dürfen Geschenke an Geschäftspartner nicht mehr als 35 Euro pro Person und Kalenderjahr betragen. Doch Achtung: Bei Unternehmen, die vorsteuerabzug-berechtigt sind, gilt hier der Netto-Betrag. Bei Unternehmen, die die Vorsteuer nicht abziehen dürfen, gehört der Umsatzsteuerbetrag zu den Anschaffungskosten. Verpackungs- und Versandkosten werden nicht mitgerechnet. Wird dieser Betrag überstiegen, sind die Ausgaben nicht von den Betriebsausgaben abziehbar und der Beschenkte muss das Geschenk als geldwerten Vorteil versteuern. Sachzuwendungen im Wert bis zu 10 Euro dürfen Sie ohne Bedenken aus steuerlicher Sicht verschenken.
Auch werden die Aufwendungen für die Geschenke nur dann als Betriebsausgabe anerkannt, wenn diese zeitnah von den sonstigen Betriebsausgaben einzeln aufgezeichnet werden. Der Beleg allein genügt nicht. Auch muss der Name des Empfängers zu erkennen sein. Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/971786/Die_steuerliche_Behandlung_von_Sachzuwendungen_an_Geschaeftsfreu.html

+ Essens-Einladungen
Ein weiteres Thema sind Essens-Einladungen. Wie üppig dürfen diese ausfallen? Darf es ein Edelrestaurant bei einem Sternekoch sein oder eher der Grieche um die Ecke? Bedenken Sie, dass ein Beschenkter nur schwierig absagen kann, wenn er schon im Restaurant sitzt. Steuerlich zählen Bewirtungen nicht unter die Rubrik „Geschenke“ oder „Sachzuwendungen“, sondern fallen unter Bewirtungskosten. Auf was genau zu achten ist, finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bewirtungskosten .



Weitere Tipps von unseren Mitgliedern


Eine Empfehlung von Heribert Uerlings-Olk (graphodata AG)
http://www.marketing-boerse.de/Experten/details/graphodata-AG

+ Benefizshoppen
Hier finden Sie besondere Geschenke ­ mit Charakter und Seele. Ausgesucht unter Aspekten wie Nachhaltigkeit, einer fairer Produktionskette und ästhetischen Ansprüchen. Mit diesen Präsenten machen Sie Freunden, Bekannten, Partnern, Kunden und Mitarbeitern garantiert eine Freude. Und zusätzlich spenden Sie 10 % des Nettokaufpreises an eine Hilfsorganisation, die Sie selber bestimmen können
http://www.benefizshoppen.de


Eine Empfehlung von Dr. Nietfeld, Historia Verlag

+ Stöbern im größten europäischen Zeitungsarchiv für alte Zeitungen zum Geburtstag 1900-2010
http://www.historia.net