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Code of Conduct Affiliate Marketing

Breite Marktunterstützung für neuen Code of Conduct Affiliate Marketing des BVDW.




Unbenanntes Dokument



50 Marktteilnehmer haben den Code of Conduct Affiliate Marketing des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. unterzeichnet. Damit spricht sich eine breite Basis der Branche für freiwillige Selbstverpflichtungen mit konkreten Regelungen für Advertiser, Agenturen, Netzwerke und Publisher aus und unterstützt die segmentorientierte Aktualisierung der transparenten Marktrichtlinie.



Gleichzeitig wurden die Selbstverpflichtungen erstmalig auch Nicht-Mitgliedern zugänglich gemacht und mit einer neuen Verfahrensordnung ein Beschwerderat installiert, der künftig als zentrale inhaltliche Anlaufstelle fungiert. In diesem Jahr wurden die Verhaltensrichtlinien durch den BVDW zielgerichtet auf die Affiliate Marketing Marktteilnehmer - Publisher, Netzwerke, Advertiser und Agenturen - angepasst. Auch Nicht-BVDW-Mitglieder hatten erstmals die Möglichkeit, den Code of Conduct zu unterzeichnen (Liste der Unterzeichner s. unten). Bereits 2009 hatte der BVDW mit einer ersten Version und seiner Erweiterung zur Postview-Thematik eine Grundlage für professionelle und akkurate Arbeitsweisen geschaffen, die zu einer deutlichen Steigerung des Qualitätsstandard im Affiliate Marketing beigetragen hatte. "Die Unterzeichner des Code of Conduct verpflichten sich, die definierten Kriterien und Bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls dazu anzuhalten. Die Unterzeichnung durch 50 Marktteilnehmer zeigt die klare Bereitschaft zu hoher Transparenz bezüglich Arbeitsweisen und Methoden", erklärt Manuel Kester (YOC), Leiter der Unit Affiliate Marketing im BVDW.



Ablauf des Beschwerdeverfahrens vor dem neuen Beschwerderat Durch die Einführung eines Beschwerderates sorgt der BVDW nun auch von zentraler Stelle für die Einhaltung der Formalien und Prozesse. Beschwerden werden in Textform und unter Voraussetzung einer klaren Identität des Beschwerdeführers, des betroffenen Unternehmens sowie Konkretisierung der Behauptung unter Benennung der jeweiligen Regelung der Selbstverpflichtungen behandelt. Die Beschwerden werden dem Ausschuss in regelmäßigem Turnus zur Entscheidung über Sanktionen übergeben. Unterzeichner des Code of Conduct Affiliate Marketing für Agenturen, Advertiser, Publisher und Publisher mit Ergänzung Couponing sind:


 





UnternehmenMitarbeiterGründungPartnerprogrammeKategorie
70200623Agentur
160200828Agentur
220200256Agentur
13519980Netzwerke
2520021341Netzwerk
008Agentur
58200921Agentur
18019971717Netzwerk
900199823Agentur
60019980
15819997Agentur
4019991Agentur
6501999435Netzwerk
10020081555Publisher
200199712Agentur
40201113Agentur
42019972Agentur
700019880Advertiser
14200364Agentur
2000190314Agentur
30200420Agentur, Publisher
292010925Couponing
1720079Agentur
000Netzwerk
7320080Publisher
10201233Netzwerk
1220092Agentur
000Agentur
2520080Couponing
50201234Agentur
1420122000Publisher
1520095000Couponing
000Agentur
009Agentur
004300Netzwerk
000Publisher
20200419Agentur
1220041500Couponing
5201250Agentur
322008500Publisher
Stand: Februar 2014