print logo

DDV teilt Kritik an der Ablösung der EU-Datenschutzrichtlinie durch eine Verordnung

Der Fortbestand der 2009 unter anderem vom DDV erkämpften marketingrelevanten Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wäre hinfällig.
Kritisch sondiert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) die ersten Äußerungen von Politikern und Datenschutzexperten zur Revision der EU-Datenschutzrichtlinie. Diese soll den Plänen von EU-Justizkommissarin Viviane Reding zufolge durch eine Allgemeine Europäische Datenschutzverordnung abgelöst werden. Damit würden die neuen Regelungen unmittelbar geltendes nationales Recht. Der Fortbestand der 2009 unter anderem vom DDV erkämpften marketingrelevanten Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wäre hinfällig - ebenso wie das gesamte BDSG.

Der DDV begrüßt die Äußerungen von Innenminister Friedrich im "Tagesspiegel" vom 15. Januar, wichtig sei ein "einfacher und verständlicher Datenschutz ohne zusätzliche Brüsseler Bürokratie". Friedrich fordert die Kommission auf, "Augenmaß" zu bewahren, denn es müsse einen "Unterschied geben zwischen privaten und öffentlichen Bereichen, zwischen der Privatsphäre und dem wirtschaftlichen Datenbetrieb". Es gehe nicht an, "Rechtstraditionen zum Schutz der Bürger, wie sie in vorbildlicher Weise vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden sind, durch komplette Neuregelungen und Kompetenzverlagerungen ersetzen" zu wollen. Zudem kritisiert der Innenminister, dass sich der Rechtsschutz des Bürgers durch die Verordnung ändern würde, da der Europäische Gerichtshof als rechtliche Instanz entscheidet.

Bereits in der vergangenen Woche äußerte Verfassungsrichter Johannes Masing in der "SZ" seine Bedenken, dass mit der Neuregelung im Datenschutz auf EU-Ebene nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar seien. Das Verfassungsgericht selbst müsse seine Kontrollfunktion in wesentlichen Bereichen aufgeben. "30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung in Deutschland" wären dann "Makulatur".

Auch wenn er einem aktuellen Bericht des Heise-Verlags zufolge die Kritik von Friedrich und Masing zurückweist, sieht selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar noch deutlich offene Fragen: So beklagt er, die Ausführungen der Kommission seien "noch nicht aus einem Guss" in Bezug auf die Problemfrage, wann EU-Recht gelten soll.

Der DDV schließt sich den Kritikpunkten an. Die Regelung durch eine EU-Verordnung käme der Entmündigung nationalen Rechts gleich. Darüber hinaus wendet sich der Wirtschaftsverband entschieden gegen die Restriktionen, die den Interessensausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft deutlich aus dem Gleichgewicht bringen würden.
Im Vorfeld der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes 2009 hatte sich der DDV gemeinsam mit anderen Verbänden erfolgreich gegen die Wirtschaft belastende Restriktionen einsetzen und sechs Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt erkämpfen können. Die nun von der EU geforderten Restriktionen bedeuten eine deutliche Verschärfung für die Wirtschaft.

Dieter Weng, Präsident des DDV: "Die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 sorgte für den Interessensausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft. Die Revision wäre aus Sicht der Wirtschaft nicht notwendig gewesen. Die mutmaßlichen Forderungen der EU-Kommission würde Neukundengewinnung, wie sie bisher stattfand, nahezu unmöglich machen. Wir fürchten ernsthaften volkswirtschaftlichen Schaden für manche Geschäftszweige." Deshalb mahnt der Verband zur Vernunft, zu ausbalancierten Lösungen und im Ergebnis zur sachadäquaten und differenzierenden Entscheidungsfindung.

Am 19. Januar nimmt sich der DDV der aktuelle Problematik in einer Infoveranstaltung "Europäische Datenschutzverordnung: Drohende Auswirkungen auf das Dialogmarketing" an. Ziel ist es, Unternehmen, insbesondere aus der Dialogmarketingbranche, einen ersten Überblick über die in Planung befindlichen Restriktionen zu geben.