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Wulff-Affäre: Journalisten haben Pflicht zur Aufklärung

DJV setzt sich gegen den Vorwurf zur Wehr, Bundespräsidenten Wulff mit seiner Berichterstattung verletzt zu haben.
„Es ist die Pflicht der Journalistinnen und Journalisten, über politische Affären und Skandale kritisch zu berichten“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Davon ist auch das deutsche Staatsoberhaupt nicht ausgenommen.“

Die Intensität der Berichterstattung in den letzten Monaten sei die Folge von zahllosen Ungereimtheiten und möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Vorgängen von Wulffs Amtsführung. Für die politischen Folgen von Enthüllungen seien nicht die Journalisten verantwortlich. Konken stritt ab, dass die Medien Wulff „aus dem Amt geschrieben“ hätten.

Vielmehr hätten die Journalisten verschiedenster Medien im Laufe ihrer Recherchen immer mehr Fälle aufgedeckt, die berechtigten Anlass zu Zweifeln gegeben hätten. Außerdem habe der scheidende Bundespräsident bis zum Schluss den Vorwurf nicht entkräftet, er habe kritische Berichterstattung verhindern wollen. Auch die von ihm Anfang Januar versprochene völlige Transparenz habe er nicht hergestellt.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13


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