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Fotourteil stärkt Position der Bildjournalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt Urteil des Gerichts zum Fotografieren von Sicherheitskräften bei Polizeieinsätzen.
"Das Fotourteil stärkt die Position der Bildjournalisten und die Freiheit der Berichterstattung", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Ausgang des Rechtsstreits. Bei dem Verfahren (Az. BVerwG 6 C 12.11) ging es um die Frage, ob Polizisten im Einsatz fotografiert werden dürfen. Der Einsatzleiter eines Sondereinsatzkommandos der baden-württembergischen Polizei hatte vor fünf Jahren einen Bildjournalisten des Haller Tagblatts während eines Polizeieinsatzes daran gehindert, Fotos zu machen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, die das öffentliche Informationsinteresse über den Persönlichkeitsschutz der Polizeibeamten und die Gefahr ihrer Enttarnung gestellt hatte, legte das Land Baden-Württemberg Berufung ein.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jetzt das Urteil der Vorinstanz. Wenn die Enttarnung der Polizisten "auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise" verhindert werden könne, sei ein Fotoverbot nicht zulässig, urteilten die Richter. "Mit dieser differenzierten Haltung des Gerichts können Bildjournalisten gut leben", sagte der DJV-Vorsitzende. Die Verpixelung von Gesichtern sei eine lange geübte Praxis in der Pressefotografie.






Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner




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