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Affiliate Marketing auf Bundesdatenschutznovelle vorbereitet

Geschäftsmodell begünstigt Einhalten der BDSG-Novelle. Double Opt-In sorgt für hohe Datensicherheit.
belboon GmbH | 29.06.2012
Das performancegetriebene Geschäftsmodell im Affiliate Marketing begünstigt die Einhaltung der zum 31. August 2012 vollständig wirksamen Bundesdatenschutz-Novelle (BDSG-Novelle). Dieser Ansicht ist das zu den drei Führenden im D-A-CH-Markt gehörende Affiliate Netzwerk belboon. Advertiser arbeiten über Affiliate Netzwerke häufig mit E-Mail-Versendern (= Publisher) zusammen. „Werbetreibende, die über ihr Partnerprogramm Datensätze (=Leads) generieren, zahlen nur bei valider Lead-Qualität“, so Manuel Kester, Geschäftsführer der belboon-adbutler GmbH. Es macht bei einer performancebasierten Abrechnung für E-Mail- Publisher demzufolge wenig Sinn mangelhafte Datenbanken aufzubauen. Laut der BDSG-Novelle sind Firmen mit Kundendatenbanken ab 1. September 2012 dazu verpflichtet, alle Datensätze zu protokollieren und die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Dateninhabers einzuholen. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen dafür sorgen ihre Kundendatenbanken aktuell zu halten. Dies gilt auch, wenn eine Einwilligung – ob zur Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten – einzeln oder gesamt widerrufen worden ist.



Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Spezialist im Recht der Neuen Medien und des gewerblichen Rechtsschutzes, schätzt die Folgen der BDSG-Novelle für das Online Marketing allgemein als gering ein. Grundlage dafür ist das sogenannte Double Opt-In. Nach Eingabe der Adressdaten für einen Newsletter geht automatisch eine E-Mail an die hinterlegte Mailadresse, in der der Adressat aufgefordert wird seinen Eintrag zu bestätigen. Dadurch wird die Richtigkeit der Daten geprüft, die Leads erfüllen die rechtlichen Anforderungen und haben eine hohe Qualität. Durch den digitalen Eingang der Daten und die automatisierte Weiterverarbeitung wird gleichzeitig vermerkt in welchem Maß der Kunde der Nutzung seiner Daten zustimmt. Dr. Bahr rät „das Bewusstsein für das sehr komplexe Thema“ zu schärfen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen. Auch belboon empfiehlt seinen Kunden sich zu informieren. Manuel Kester: „Wir – aber auch andere Affiliate Netzwerke – achten bei der Leadgenerierung auf eine hohe Qualität, um hier im Sinne unserer Partner auch künftig nennenswerte Umsätze zu erwirtschaften. Kein Netzwerk kann es sich leisten Leads zu generieren, die nicht der BDSG-Novelle entsprechen.“ E-Mail-Publisher sollten im eigenen Geschäftsinteresse darauf achten, ihre Daten aktuell zu halten und folglich die Bestimmungen der BDSG-Novelle zu beachten.





Informationen zum Unternehmen: http://www.belboon.de

Kontakt:

belboon-adbutler GmbH
Corporate Communications
Martina Serwene
Karl-Liebknecht-Str. 1
10178 Berlin
Deutschland
Tel.: +49-30-726162-322
Fax: +49-30-726162-311
pr@belboon.com
www.belboon.de


Über die belboon-adbutler GmbH

belboon gehört zu den drei führenden Affiliate Netzwerken im D-A-CH-Markt und hat seinen Fokus auf den verstärkten Ausbau der internationalen Geschäftstätigkeit gelegt. Etwa 1.300 Partnerprogramme und Publisher aus rund 30 Nationen sind in dem Netzwerk aktiv. Als erstes Affiliate Netzwerk weltweit hat das Unternehmen sein Geschäftsmodell auf das mobile Internet übertragen. Publisher wie Advertiser profitieren online und mobile von der überragenden Performance und großen Reichweite des Netzwerks sowie der marktführenden Technologie in Verbindung mit dem hohen netzwerkimmanenten Servicegrad. Mit belboon betreibt die 2002 gegründete belboon-adbutler GmbH das Affiliate Netzwerk der YOC-Gruppe, dem europäischen Marktführer für Mobile Technology und Media.