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Schutz der Urheber bleibt auf der Agenda

Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat davor gewarnt, die Ablehnung des ACTA-Abkommens durch das Europaparlament als Einladung misszuverstehen, den Urheberschutz aufzuweichen. Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen.

Deswegen müsse vor allem das Urhebervertragsrecht vom Gesetzgeber weiterentwickelt werden. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verlagen und anderen Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütungen zu sichern. Auch das Leistungsschutzrecht der Presseverleger könne nicht so bleiben, wie von der Bundesregierung geplant. So sei weder der Schutz der Urheberrechte in dem vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf hinreichend klar geregelt, noch entspräche die vorgesehene Beteiligungsregel bereits den berechtigten Interessen von Journalisten. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte die Notwendigkeit eines effektiven Urheberschutzes: "Journalistinnen und Journalisten leben wie andere Urheber von ihrer kreativen Arbeit. Das muss bei allen Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht der Maßstab sein, auch in der Frage der Durchsetzung des Rechts."