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Neues Postgesetz in der Warteschleife

Entscheidet das Bundeskabinett am 4. November?
Wie der BdKEP erfahren konnte, ist bei der Kabinettssitzung am 4. November auch das Postgesetz mit im Entscheidungspool neuer Gesetzesvorhaben. Der BdKEP hat die beteiligten Minister in einem Schreiben gebeten, sich für das neue Postgesetz auszusprechen und es an den Bundestag zur Entscheidung weiterzuleiten. Insbesondere die CSU hatte sich bisher gegen eine Änderung des Postgesetzes ausgesprochen.

Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Postgesetzes könnten die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt optimiert werden, um zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse frei zu setzen. Von dieser Entwicklung werden Verbraucher und Verbraucherinnen und die kleineren Gewerbetreibenden durch ein vielfältigeres und kostengünstigeres Angebot an Postdienstleistungen profitieren.

Die Änderungen sind notwendige Konkretisierungen im Rahmen der bestehenden Missbrauchsaufsicht, wie sie bereits im Telekommunikationsgesetz umgesetzt wurden. Der Universaldienst, die garantierte Versorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen, wird nicht angetastet bzw. könnte sogar besser werden.

Trotz Stagnation im Briefsektor ist die Postbranche insgesamt ein Wachstumsmarkt mit höheren jährlichen Wachstumsraten als das Bruttoinlandsprodukt.
„Dieses Wachstum, das insbesondere den Verbrauchern zu Gute kommt, darf nicht durch veraltete Regularien ausgebremst werden“, so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer.