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Give Aways für Apotheken - rechtlich sicher bleiben

Apotheken müssen auf Werbeartikel nicht komplett verzichten. Rechtlich gibt es jedoch einiges zu beachten.
Auch für Apotheken sind Werbeartikel ein wichtiges Instrument für Kundenbindung. Kunden, die bei einem Einkauf ein kleines Geschenk erhalten, kommen gerne wieder und behalten die Apotheke in positiver Erinnerung. In Zeiten von Online-Apotheken und sehr hoher Apothekendichte in den Städten, ist jeder treue Stammkunde von unschätzbarem Wert.
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs sind jedoch Rabatte und Zugaben, die beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente ausgegeben werden, ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung. Müssen Apotheken also komplett auf Give Aways verzichten?

Nein, denn bei einem Warenwert von ca. einem Euro stellen die Werbeartikel zwar nach wie vor einen Verstoß gegen die Preisbindung dar, gelten jedoch als Bagatelle. Somit sind besonders preiswerte Give Aways, die durch ihre Idee überzeugen können, für Apotheken das optimale Werbemittel zur Kundenbindung.

Eine thematische Relevanz bieten zum Beispiel Erste Hilfe Pflasterboxen, die preislich selbst mit Bedruckung die 1-Euro-Grenze nicht überschreiten. Auch Artikel rund um das Thema Wellness und Stressbewältigung passen gut zu Apotheken. Anti-Stress-Artikel gibt es inzwischen nicht nur in der bekannten Ballform, sondern sind auch in vielfältigen anderen Formen erhältlich. Auch diese kleinen Stressbewältiger sind günstig im Preis und groß in der Wirkung. Und in der kalten Jahreszeit besonders beliebt: Wärmekissen für die Jackentasche. Damit kein Kunde mehr unter kalten Fingern leiden muss und sich mit einem Lächeln an seine Stammapotheke erinnert.