print logo

DVTM warnt: Big Data ist beim Verbraucher noch nicht angekommen

Aktuelle EuGH Urteile weisen mit ihrer Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und dem Recht auf Vergessen in die richtige Richtung.
Der DVTM Kodex Beirat traf sich zu seiner 5. Beiratssitzung im Steigenberger Grand Hotel auf dem Petersberg. Zentrales Thema der ersten Sitzung in diesem Jahr war das Thema Big Data im Spannungsfeld von konvergenten Märkten und dem Daten- und Verbraucherschutz.

Beirats-Neumitglied Peter Schaar, bis Ende 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und heute Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, sprach in seinem Impulsvortrag über die Herausforderungen, die sich aus der umfassenden Digitalisierung und dem Aufkommen von Big Data ergeben.

„Angesichts der Datenfülle und immer effektiverer Datenverarbeitungs- und Analysemethoden in Echtzeit stößt der traditionelle, individualrechtlich orientierte Datenschutz an seine Grenzen“. Erforderlich, so Peter Schaar, sei eine stärkere Betonung technologischer Aspekte (Privacy by Design) und ein systemorientierter Ansatz.

Mehr Transparenz sei insbesondere bei Geschäftsmodellen gefragt, bei denen den Verbrauchern vermeintlich “kostenlose” Dienste angeboten werden, die diese aber in Wirklichkeit mit ihren persönlichen Daten bezahlen. „Ferner muss“, so Peter Schaar in seinem Vortrag weiter, „insbesondere bei dominanten Unternehmen darauf geachtet werden, dass Lock-In-Effekte vermieden werden, etwa durch rechtliche Anforderungen an die Interoperabilität der Dienste und die Gewährleistung der Portabilität der Daten.“

Einigkeit bestand im Beirat darüber, einen einheitlichen europäischen Datenschutz zu etablieren, sowie darin, dass europäische Unternehmen nicht strenger als vergleichbare US-amerikanische Unternehmen behandelt werden dürfen.

DVTM Vorstandsvorsitzender Renatus Zilles bekräftigte diese Forderung mit dem Hinweis, dass bei den zuständigen Regulierungs- und Rechtsprechungsbehörden das Bewusstsein hierfür wachse. Beispielhaft sei da auch die aktuelle EuGH Rechtsprechung gegenüber Google, die inhaltlich klar die Vorratsdatenspeicherung kritisiere und ein Recht auf Vergessen fordere.

„Die Debatte dürfe sich aber nicht auf Google beschränken, denn auch andere Dienste wie etwa die Schufa horten die Daten ihrer Kunden“, erläutert Renatus Zilles die Position des Beirates.

„Wichtig sei es, transparent zu machen, wann und wo und zu welchem Anlass welche Daten erhoben werden“, so Renatus Zilles abschließend.