print logo

My Home is my Office: Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität

Laut einer aktuellen CareerBuilder Umfrage würden 85,6 Prozent der Arbeitnehmer gerne regelmäßig im Homeoffice arbeiten.
©
 
Mit elf Prozent liegt Deutschland beim Anteil der Heimarbeiter noch immer deutlich unter dem EU-Durchschnitt von etwa 17 Prozent, so eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Das Homeoffice-Modell hat sich demnach im deutschen Arbeitsalltag immer noch nicht vollständig etabliert. 60 Prozent der Firmen erlauben das Homeoffice-Modell, doch nur 44 Prozent der Befragten Büro-Arbeiter nutzen diese Möglichkeit tatsächlich.

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf

Während 41,3 Prozent der Befragten der Meinung sind, durch das regelmäßige Arbeiten im Home Office Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können, geben 14,8 Prozent an, dadurch ihre Freizeit flexibler gestalten zu können und 20 Prozent können sich im trauten Heim sogar besser konzentrieren.

Doch nicht jeder eignet sich als Heimarbeiter. 9,9 Prozent sind lieber unter Kollegen im Büro und 4,4 Prozent denken sogar, für die erfolgreiche Arbeit von zu Hause aus nicht diszipliniert genug zu sein. Für 9,5 Prozent kommt das Modell schon alleine deshalb nicht in Frage, weil ihr Job nicht Homeoffice-tauglich ist. Diese klassischen Bedenken teilen scheinbar auch einige Chefs: 40 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass ihr Boss kein Homeoffice-Fan ist.

Wer das Thema „Homeoffice“ beim Arbeitgeber ansprechen möchte, sollte also gut vorbereitet ins Gespräch gehen: Clever ist es, beim Abwägen der Argumente auch die Sichtweise des Vorgesetzten zu berücksichtigen, um so für seine Gegenargumente gewappnet zu sein.

Und wie steht es eigentlich um die Rechte und Pflichten bei der Heimarbeit?

„Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Homeoffice für Mitarbeiter besteht nicht“, so Arbeitsrechtsexpertin Katharina Schumann aus der Kanzlei Lehner und Kollegen in München. Auch wenn Homeoffice-Regelungen nicht explizit Teil des Arbeitsvertrages sein müssen, so rät sie doch zur schriftlichen Fixierung einer solchen Absprache. „Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten zudem die bislang vereinbarten Arbeitszeiten und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sind selbstverständlich einzuhalten.” Gleiches gelte für die gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften. Der Arbeitnehmer muss durch entsprechende Schutzmaßnahmen verhindern, dass Unbefugte (wie Familienangehörige oder privater Besuch) Zugriff auf schützenswerte Daten haben – und der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dies technisch zu ermöglichen und den Arbeitnehmer an seine Pflichten zu erinnern. Zudem lohnt es sich für Heimarbeiter, die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Kosten für das Homeoffice zu prüfen.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Bei der Entscheidung für oder gegen Homeoffice-Regelungen im Unternehmen sollten Arbeitgeber neben arbeitsrechtlichen Fragen und möglichen anderen Einwänden immer auch die positiven Aspekte berücksichtigen. Bestehende Mitarbeiter werten die Möglichkeit, bei Bedarf von zu Hause arbeiten zu können, als Vertrauensbeweis und schätzen die gewonnene Flexibilität. Bei der Mitarbeitersuche wiederum sind flexible Arbeitszeiten und Arbeitsplatzregelungen ein Pluspunkt für die Arbeitgeberattraktivität und sollten im Sinne eines erfolgreichen Employer Brandings auch aktiv kommuniziert werden. „Gerade für Mitarbeiter oder potenzielle Bewerber aus der Generation Y und Z stehen Zufriedenheit und Wertschätzung im Job in Kombination mit einer guten Work-Life-Balance immer mehr im Fokus“, so Karsten Borgmann, Geschäftsführer der CareerBuilder Germany GmbH. „Arbeitgeber, die sich hier offen und flexibel zeigen, punkten schon beim Recruiting und profitieren nachhaltig durch motivierte und zufriedene Mitarbeiter, die dem Unternehmen die Treue halten.“