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Autokartell-Skandal: Automobilaktien stehen unter Druck – Klagewelle droht

Die Ereignisse rund um den „Dieselskandal“ weiten sich immer weiter aus.
Längst betrifft der Skandal nicht nur den Volkswagenkonzern und dessen Aktionäre sowie Fahrzeugkäufer. Seitdem Ende letzter Woche der Spiegel vorankündigte, ein Kartell der führenden deutschen Autobauer aufgedeckt zu haben, verdichten sich die Meldungen über verbotene Absprachen der Autohersteller Audi, BMW, Daimler, Volkswagen und Porsche.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georgios Aslanidis von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann sagt hierzu: „Längst handelt es sich nicht mehr „nur“ um einen Abgasskandal. Die Folgen des Kartellvorwurfs könnten die Dimension des Dieselgate in den Schatten stellen.“

Erhebliche Schäden für Aktionäre und PKW-Besitzer drohen


Den Schaden haben nunmehr die Dieselkäufer der betroffenen Marken. Rechtsanwalt Aslanidis von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann warnt: „Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Innenstädten werden kommen. Das ist keine Frage mehr des ob, sondern des wann. Es ist mit einem Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge zu rechnen. Aber auch die Aktionäre müssen sich auf unruhige Zeiten gefasst machen. Aus Furcht vor Strafzahlungen in Milliardenhöhe stehen Automobilaktien weiter unter Druck“.

Geschädigte wenden sich an die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann


Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erreichen aktuell zahlreichen Anfragen von geschädigten PKW-Käufern als auch Aktionären. Die Kanzlei wurde bereits zur Sachverhaltsaufklärung und rechtlichen Prüfung beauftragt.

Wir gehen davon aus, dass neben möglichen kaufrechtlichen Ansprüchen die Käufer betroffener Fahrzeuge zunächst einen möglichen Widerruf der Fahrzeugfinanzierung prüfen sollten. Aktionäre und Investoren sollten sich ebenfalls informiert halten. Wir sehen gute Aussichten, erlittene Schäden im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen. Hinsichtlich der Kartellvorwürfe ist es noch zu früh, zuverlässige Aussagen zu treffen. Jedoch bestehen weitere Anspruchsgrundlagen, welche ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen kann. Gerne können sich Investoren und Aktionäre der betroffenen Fahrzeughersteller schon jetzt bei der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann unverbindlich registrieren und weitere Informationen erhalten. Mit zunehmendem Zeitablauf werden auch Verjährungsvorschriften und der Ausgang von Parallelverfahren entscheidend sein.

Zusammengefasst haben geschädigte Verbraucher, Wettbewerber und Kapitalanleger folgende Ansprüche:

+ Schadensersatz bei PKW und Nutzfahrzeugen wegen überhöhten Preisen
+ Schadensersatz wegen falscher und/oder fehlender Kapitalmarktinformation
+ Schäden von Wettbewerbern und Zulieferern