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Ladenöffnung an Heiligabend

Händler sollen selbst entscheiden.
In der Diskussion um eine mögliche Ladenöffnung einzelner Händler am 24. Dezember, hat Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, zur Sachlichkeit aufgerufen.

„Für uns als Verband ist es unverständlich, warum von mancher Seite Emotionalität in dieses Thema hineingetragen wird“, sagte Hagmann.

Unter anderem hatte die Gewerkschaft Ver.di zu einem Einkaufsverzicht aufgerufen, sollten einzelne Händler ihre Geschäfte an Heiligabend öffnen.

Hagmann wies darauf hin, dass die Regelung der Ladenschlusszeiten Ländersache ist. In dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg von 2007 ist eine zeitlich befristete Öffnung möglich, an denen Heiligabend auf einen Sonntag fällt – sofern vor allem Lebens- und Genussmittel im Angebot sind. Diese Verkaufsstellen dürfen dann höchstens drei Stunden – bis längstens 14 Uhr – geöffnet sein.

„Vor diesem Hintergrund sollen Händler selbst entscheiden dürfen, ob es sich für sie lohnt, an Heiligabend zu öffnen oder nicht“, betonte Hagmann. Natürlich sollte dies immer in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschehen. Manche von ihnen hätten möglicherweise „kein Problem damit, an Heiligabend drei Stunden zu arbeiten“, so Hagmann weiter.

„Wir haben jedenfalls Verständnis dafür, sollte sich ein Händler dazu entscheiden, an Heiligabend für drei Stunden zu öffnen.“