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Die DSGVO und E-Mail-Marketing: Same same but different

Datenschutz geht alle an – stimmt oder stimmt nicht? Spätestens ab Mai dieses Jahres wird die pauschale Antwort auf diese Frage „Ja, stimmt“ lauten.
Mailingwork GmbH | 01.03.2018
DSVGO © Mailingwork GmbH
 
Datenschutz geht alle an – stimmt oder stimmt nicht? Spätestens ab Mai dieses Jahres wird die pauschale Antwort auf diese Frage „Ja, stimmt“ lauten. Dann tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft und wird einheitlich die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln. Zwar wird es Ausnahmen geben, aber nicht für Unternehmen. Sie betreffen zumeist nur den privaten und familiären Lebensbereich.

Inhaltlich deckt die Verordnung viele Punkte ab, dazu zählen Interessenabwägung, Anonymisierung, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Datensicherung oder Auftragsverarbeitung. Im Kern sollen die Persönlichkeit und die Grundrechte von Personen besser geschützt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung wird das europäische Datenschutzrecht nicht völlig umwälzen, aber doch erheblich verändern. Neben altbekannten Pflichten bringt sie auch neue Anforderungen für Unternehmen im Bereich Datenschutz mit sich.

Wir beleuchten speziell die darin festgehaltenen Regelungen rund um den Newsletterversand und stellen heraus, was Sie wissen müssen. Der Leitfaden soll Orientierung bei der richtigen Anwendung des neuen Rechts bieten und fasst die wichtigsten Fakten zusammen. Vorweg: Im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz ist die neue Verordnung beim Marketing flexibler. Außerdem bringt sie Klarheit, zum Beispiel darüber wie eine korrekte Einwilligung aussehen muss.