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Für zwei Drittel tragen Dashcams zur Verkehrssicherheit bei

83 Prozent erwarten Dashcams bald im Alltag. Am 10. April prüft der BGH die Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel.
BITKOM | 06.04.2018
© Wikipedia / Creative Commons
 
In anderen Ländern, vor allem in Russland, ist die Dashcam im Auto schon weit verbreitet, in Deutschland ist die Mini-Kamera fürs Fahrzeug dagegen kein Standard – auch wenn immer mehr Verbraucher die Vorteile sehen. Mehr als acht von zehn Deutschen (83 Prozent) gehen davon aus, dass die Videokameras im Auto in den kommenden Jahren in Deutschland zum Alltag gehören werden. Das sind neun Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren (2015: 74 Prozent). Rund zwei Drittel (65 Prozent, 2015: 58 Prozent) sind zudem der Ansicht, dass die Kameras zur Verkehrssicherheit beitragen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben.

„Schon jetzt sind gute Dashcam-Modelle ab circa 50 Euro erhältlich und der Markt wächst stetig“, sagt Bitkom-Experte für Consumer Technologies, Adrian Lohse. Dashcams werden auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Autos angebracht und nehmen das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug auf. So können Unfälle aufgezeichnet werden, aber auch Landschaftsaufnahmen auf der Autofahrt im Urlaub sind möglich. Einige Modelle haben außerdem Spezialfunktionen wie ein GPS-Modul, das die Route speichert, einen Abstandswarner oder Spurhalteassistenten. „Die Installation der Mini-Kameras ist einfach und Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten“, so Lohse.

In Deutschland ist die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams und die Zulässigkeit der Aufnahmen vor Gericht noch strittig. Ob Aufzeichnungen aus der Autokamera bei einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden, liegt daher im Ermessen des Richters. Denn Dashcams filmen zwar Verkehrssünden, Zusammenstöße, illegale Überholmanöver und zeichnen so objektive Beweise auf. Bei vielen Verkehrsunfällen lässt sich so besser feststellen, wer der Schuldige ist. Datenschützer sehen Dashcams aber vor allem dann kritisch, wenn diese dazu genutzt werden, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren und so stetig und anlasslos Personen und Kennzeichen filmen. Am kommenden Dienstag (10. April) prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess.

Die Deutschen positionieren sich zu den Dashcams laut Bitkom-Umfrage klar: Sie befürworten den Einsatz der Auto-Kameras, Datenschutz spielt für sie bei diesem Thema eine eher untergeordnete Rolle. Acht Prozent der Befragten geben an, bereits eine Dashcam zu besitzen. Weitere 13 Prozent wollen diese in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25 Prozent können sich dies vorstellen. Gänzlich abgeneigt sind lediglich neun Prozent der Befragten.

74 Prozent der Deutschen (2015: 67 Prozent) wünschen sich, dass Dashcam-Videos als juristische Beweismittel zugelassen werden. 57 Prozent (2015: 54 Prozent) denken, dass Dashcams den Fahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise zwingen. Knapp die Hälfte (47 Prozent, 2015: 33 Prozent) findet, die Nutzung von Dashcams sollte sogar gesetzlich vorgeschrieben werden. Beinahe ebenso viele (46 Prozent, 2015: 32 Prozent) wünschen sich, dass Dashcams standardmäßig in alle Neuwagen eingebaut werden.

45 Prozent der Befragten (2015: 54 Prozent) finden indes, dass Dashcams eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen. Je knapp jeder Dritte sagt, Dashcam-Nutzer seien ihm suspekt (32 Prozent, 2015: 38 Prozent) und die Kameras könnten den Fahrer vom Verkehr ablenken (31 Prozent, 2015: 45 Prozent). Jeder Fünfte (20 Prozent, 2015: 26 Prozent) findet, die Autokameras stellen einen Eingriff in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer dar und sollten verboten werden.


Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.009 Personen ab 14 Jahren telefonisch befragt.