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DDV sieht in BGH Urteil zu Adblockern den mündigen Verbraucher bestätigt

Der BGH in Karlsruhe hat am 19. April im Rechtsstreit zwischen einem Verlag und dem Vertreiber der Software "Adblock Plus", entschieden.
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob das Unterdrücken von Werbung auf den Internetseiten des Klägers unlauter sei und ob das sogenannte "Whitelisting", also die gezielte Freischaltung von Werbung gegen eine Lizenzzahlung, rechtmäßig ist.

Der eigenen Pressemitteilung des Gerichts zufolge stellt die Software "AdBlock Plus", mit deren Hilfe Werbeeinblendungen beim Aufruf einer Internetseite unterdrückt werden, keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Der DDV sieht in dem Urteil das vom EuGH 2005 geprägte Leitbild des mündigen Verbrauchers bestätigt. Danach ist bei Bewertungen abzustellen auf einen Verbraucher, der wohl informiert ist, frei entscheidet und sich über die Konsequenzen seines Handelns stets bewusst ist. Eine Abkehr von diesem Leitbild führt zwangsläufig zu einer Bevormundung des Verbrauchers, im Zweifel durch den Staat.

Dazu äußert sich DDV-Präsident Patrick Tapp: "Das heutige Urteil des BGH unterstützt die Haltung des DDV, dass jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er einen Adblocker nutzt, um Werbeinhalte im Internet auszublenden. Der DDV bekennt sich zu einer liberalen, freien Gesellschaft und einem mündigen Verbraucher, der weiß was er tut und welche Folgen das hat."

Und weiter: "Wer jedoch werthaltigen Content erwartet und nutzt, muss auch bereit sein, eine faire Gegenleistung dafür zu erbringen: entweder, indem er Werbung zulässt, oder aber, indem er für den Inhalt zahlt - tut er das nicht, muss er zukünftig mit einem Verlust an Qualität bei frei zugänglichem Content rechnen", so Tapp.