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MAX-Award: Verlängerung der Einreichungsfrist bis 27. April

In einem zweistufigen Juryprozess wird entschieden, welche 30 Arbeiten es auf die Shortlist schaffen.
Der DDV hat die Einreichungsfrist zum MAX-Award bis zum 27. April mit Gebührenaufschlag verlängert. Agenturen und werbungtreibende Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben bis dahin noch die Gelegenheit, ihre besten Dialogkampagnen einzureichen. Zur Wahl stehen insgesamt 35 Kategorien. Wenn eine Kampagne Stärken in verschiedenen Dialog-Aspekten hat, können Einreicher ihre Gewinnchancen durch das Einreichen in mehreren Kategorien entsprechend erhöhen.

In einem zweistufigen Juryprozess wird entschieden, welche 30 Arbeiten es auf die Shortlist schaffen. Die Gewinner werden anschließend im Rahmen eines öffentlichen Online Votings ermittelt und nicht durch eine Jury. Kategorien spielen bei der Wahl der besten Kampagnen keine Rolle mehr, sondern alleine die Antwort auf die Frage: Was macht diese Arbeit zu einer der 30 besten Kampagnen des Jahres?

"Wer beim MAX-Award mitmacht und gewinnt, hat unter Beweis gestellt, dass sie oder er qualitativ hochwertiges Dialogmarketing beherrscht", so DDV-Präsident Patrick Tapp.

Alle Informationen zur Einreichung unter www.max-award.de.