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Weniger Firmengründungen in 2018

2,2 Prozent weniger Gründungen größerer Betriebe im Jahr 2018.
Weniger Firmengründungen in 2018 © fotolia / alphaspirit
 
Im Jahr 2018 wurden knapp 122 700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, waren das 2,2 % weniger als im Jahr 2017.

Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im Jahr 2018 mit fast 169 100 um 3,4 % unter dem Vorjahreswert. Dagegen stieg die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben leicht um 0,6 % auf rund 250 700.

Insgesamt verringerte sich die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen im Jahr 2018 auf rund 668 700, das waren 1,2 % weniger als im Jahr 2017. Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Neugründung eines Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlung (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) oder Zuzug aus einem anderen Meldebezirk.

Rund 102 600 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im Jahr 2018 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 1,7 % weniger als im Jahr 2017. Die Zahl der im Jahr 2018 aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 2,6 % auf knapp 217 400. Gestiegen ist dagegen die Zahl der Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben, und zwar um 4,2 % auf rund 192 800.

Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern mit rund 636 200 um 0,2 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen Meldebezirk.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.