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Fünf Vorteile des EU-Binnenmarkts für Unternehmen

Brexit: EU-Binnenmarkt eröffnet Unternehmen Alternativen zur Lieferkettensicherung und Standardeinhaltung.
Enterprise Ireland | 23.04.2019
Fünf Vorteile des EU-Binnenmarkts für Unternehmen © fotolia / peterschreiber media
 
Ein Game Changer für grenzübergreifende Handelsbeziehungen: Von Deutschland bis an die Peripherie des europäischen Wirtschaftsraums ist der EU-Binnenmarkt seit seinem Start am 1. Januar 1993 zu einem echten Erfolgsmodell gereift. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist er mit der Erweiterung der Europäischen Union auf 28 Mitgliedstaaten der größte gemeinsame Markt der Welt. Zu seinem 26. Geburtstag betont die irische Wirtschaftsförderungsorganisation Enterprise Ireland, welche Vorteile der Binnenmarkt Unternehmen bietet – ungeachtet des Gegenwinds, dem die europäische Idee vor allem in Zeiten des Brexits vielfach zu trotzen hat.

Mit 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern und einer Wirtschaftsleistung von rund 11,5 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt einer der größten einheitlichen Märkte der industrialisierten Welt – ohne Zölle und mit vielen einheitlichen Regelungen und Normen. Vier Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union: freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Davon ausgehend entstehen folgende fünf Vorteile für Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt aktiv sind:


1. Keine Ein- und Ausfuhrzölle


Die Unternehmen mit Sitz innerhalb des EU-Binnenmarkts sparen unter dem Strich mehrere Milliarden Euro, die sie andernfalls für Grenzformalitäten beim Ex- und Import von Waren und Gütern ausgegeben hätten.


2. Vergrößerter Absatzmarkt


Unternehmen werden durch die größere Marktnachfrage in die Lage versetzt, ihre Produkte in erhöhter Stückzahl herzustellen und damit die Kosten zu senken. Dies stärkt ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.

3. Einheitliche und rechtssichere Standards


Die Qualität der Waren und Vorprodukte, die Unternehmen beispielsweise von Zulieferern beziehen, wird durch die Richtlinien und Vorschriften der EU garantiert.


4. Freier Zugang zu Jobs und Fachkräften


Arbeiternehmer benötigen keine spezielle Arbeitserlaubnis für ein anderes Land innerhalb des Binnenmarkts. Die Freiheit der Arbeitsplatzwahl gilt für alle Beschäftigten, Selbstständigen, Studenten, Rentner, Nichterwerbstätige und deren Angehörige sowie für alle Menschen, die einen gewerblichen Beruf ausüben. Unternehmen können somit Fachkräfte aus anderen EU-Ländern einstellen.

5. Kosteneinsparung durch Harmonisierung


Durch die europaweite Angleichung beispielsweise von gesundheitsrechtlichen Vorschriften, indirekten Steuern und technischen Normen müssen Unternehmen ein Produkt nicht mehr in verschiedenen Ausführungen für verschiedene Länder produzieren. Das führt zu einer erheblichen Reduzierung des Kostenaufwands für Unternehmen, die neue Produkte auf den Markt bringen.

„Wie alle anderen beteiligten Länder profitiert auch Irland vom EU-Binnenmarkt. Im Jahr 2002 sind wir als kleines Land mit überschaubarem Absatzmarkt, aber hoher Produktivität und Exportrate beigetreten – unter den gegebenen Rahmenbedingungen ideale Treiber für wirtschaftliches Wachstum“, erklärt Eddie Goodwin, Manager Germany, Switzerland & Austria bei Enterprise Ireland. „Insbesondere in den unwägbaren Zeiten des Brexits unterstützen wir von Enterprise Ireland unsere Klienten dabei, verstärkt in Länder des EU-Binnenmarkts zu exportieren. Vor allem nach Deutschland, um die dortige Wirtschaft mit hochwertigen Vorprodukten zu versorgen.“