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Acht Wochen bis Brexit?

BVDW veröffentlicht Checkliste für Digitalwirtschaft.
Acht Wochen bis Brexit? © Pixabay / Tumisu
 
In acht Wochen droht der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union (EU). Trotz der jüngsten Entwicklungen im britischen Unterhaus muss die europäische Digitalwirtschaft nach wie vor bei einem „harten“ Brexit am 31. Oktober vorbereitet sein. Denn damit entfiele ab dem 1. November die rechtliche Grundlage für Datentransfers zwischen EU und UK – ohne weitere Vorkehrungen zu treffen, wären diese dann nicht mehr möglich. Was Unternehmen der Digitalbranche spätestens jetzt tun müssen, erläutert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. in einer heute veröffentlichten Checkliste.

Eine im März veröffentlichte BVDW-Studie zeigt auf, dass ein ungeregelter Brexit die Digitalbranche besonders hart treffen wird. So wären Datentransfers in das Vereinigte Königreich rechtlich ungleich komplizierter als bisher. Während es für einige Länder außerhalb der EU einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für einen vereinfachten Datenaustausch gibt, würde dieser für Großbritannien durch einen ungeregelten EU-Austritt in weite Ferne rücken. Das hatte die EU-Kommission für den Fall eines ungeregelten Brexits ausdrücklich klargestellt – vor dem Hintergrund von DSGVO und der in der Diskussion befindlichen E-Privacy-Verordnung ein nicht zu vernachlässigender Sachverhalt. Seine Mitglieder klärt der Verband bereits seit vergangenem Jahr über ein entsprechendes Brexit-Infoportal auf.

BVDW warnt vor „für Daten undurchlässiger Grenzmauer“


BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr mahnt an: „Ein ungeregelter Brexit stellt die Digitale Wirtschaft vor immense Herausforderungen. Wer seine Datentransfers bis dahin nicht auf rechtssichere Grundlagen stellt, steht vor einer fast undurchlässigen digitalen Grenzmauer – mit unklaren Folgen.“ Das ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden – laut der BVDW-Studie aus März haben 60 Prozent der Unternehmen angegeben, hierfür mindestens ein Jahr zu benötigen. Diese müssten sich dringend auf ein mögliches No-Deal-Szenario vorbereiten, so Duhr. Das betrifft insbesondere solche Unternehmen, die Bestellungen oder Lieferungen über einen UK-Dienstleister abwickeln, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in UK haben oder mit Systemen beziehungsweise Software arbeiten, die aus UK heraus angeboten werden.

Daher fasst der BVDW acht Wochen vor dem sich abzeichnenden EU-Austritt des Vereinigten Königreiches in einer Checkliste für die Digitale Wirtschaft die wichtigsten Hintergründe, Alternativen und nächsten Schritte insbesondere mit Blick auf die Datenschutzfragen zusammen. Darüber hinaus bietet das Dokument wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit EU-Beschäftigten in UK-Unternehmen sowie UK-Beschäftigten in EU-Unternehmen, zu Steuern und Zöllen und zu den Folgen des Brexit auf EU-Schutzrechte für Marken und Bezeichnungen.