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Der Staat braucht die Unterstützung von Unternehmen

In Elektromobilität investieren. Steuerliche Förderung steigert Akzeptanz.
innogy SE | 04.03.2020
Zukünftig wird es an Parkplätzen für Kunden und Mitarbeiter mehr Ladestationen geben © innogy SE
 

Der Blick auf den Klimapakt zeigt es deutlich – die Bundes­regierung meint es ernst mit dem Ausbau der E-Mobilität. Laut „Masterplan Ladeinfrastruktur“ soll die Zahl der Ladepunkte bis 2030 von derzeit etwas mehr als 21.000 auf eine Million erhöht werden. Die Zahl der zuge­lassenen E-Autos soll parallel auf zehn Millionen steigen. 

Für den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur braucht der Staat die Unterstützung durch engagierte Unternehmen. Warum das so ist, erklärt Stefan von Dobschütz, Geschäftsführer von innogy eMobility Solutions: „Der Großteil der Ladevorgänge wird nicht in erster Linie am Straßenrand stattfinden, sondern zuhause oder bei der Arbeit. Gerade bei Unternehmen werden sehr viele E-Autos auf Mitarbeiter­- oder Kundenparkplätzen geladen.

Der Ausbau der E-Mobilität ist kein rein deutsches Phänomen. Auch die EU schiebt das Thema offensiv an – und zwar über die EU-Richtlinie 2018/844 zur Gebäudeeffizienz. Die Vorgabe aus Brüssel muss bis Anfang März 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass bei neuen oder umfänglich sanierten Geschäftsgebäuden mit mehr als neun Parkplätzen mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein muss; zudem sind 20 Prozent der Parkplätze über Leerrohre und Vorverkabelung auf eine einfache Nachrüstung vorzubereiten. Die Kosten für die Installation von Ladepunkten müssen Unternehmen aber nicht allein tragen. Der Staat beteiligt sich – entweder direkt durch Zuschüsse oder indirekt durch steuerliche Förderungen.

Mit Zuschüssen die Unternehmen entlasten

Im Rahmen des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur des BMVI gibt es bereits heute beträchtliche Unterstützung. Zuschüsse zwischen 3.000 Euro (für 22 kW Ladepunkte) bis 30.000 Euro (für 100 kW Ladepunkte) werden gezahlt, wenn die Anlagen Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und öffentlich zugänglich sind. An einer reduzierten Förderung bei eingeschränkter Zugänglichkeit, beispielsweise auf Firmenparkplätzen, die in der Nacht geschlossen sind, wird aktuell gearbeitet. Viele Bundesländer bieten darüber hinaus zusätzliche Hilfen an. Hessen fördert Ladestationen etwa für die Mitarbeiter, Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen und Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro und Sachsen beteiligt sich finanziell bei der Anschaffung von Stromspeichern. Mitunter lassen sich sogar mehrere Förderungen kombinieren: Etwa, wenn beim Kauf eines E-Autos ein Ladepunkt mit Batteriespeicher installiert wird, den eine Fotovoltaikanlage speist. Kompetente Beratung macht sich deswegen schnell bezahlt.

Neben den sehr konkreten Zuschüssen gibt es aber auch noch die „weichere“ Förderung durch Steuervorteile. Und auch hier lohnt sich ein genauer Blick, denn durch die Kombination aus Zuschuss und Steuervorteil ist E-Mobilität für Unternehmen nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell interessant.

Steuerliche Förderung steigert Akzeptanz

 Mehr als 10 Prozent aller Pkw sind Firmenfahrzeuge – und genau hier setzt der Klimapakt an, um die E-Auto-Quote nach oben zu bringen. Das wird insbesondere über die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Firmenwagen geschehen. Das klingt sperrig, ist aber sehr effizient. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung für Dienstwagen ohne Fahrtenbuch wurde speziell für alternative Antriebe reduziert. So werden bei Hybrid-Fahrzeugen und teureren E-Autos nur noch 0,5 % fällig. Liegt der Brutto-Listenpreis des E-Autos unter 40.000 Euro, werden sogar nur noch 0,25 % des Listen­preises versteuert. Und das rechnet sich für Mitarbeiter mit privat genutzten Dienstwagen: Statt 350 Euro monatlich für einen 35.000 Euro teuren Benziner sind es dann nur noch 87,50 Euro für das E-Auto zum gleichen Preis. Übers Jahr kommt so eine erhebliche Steuerersparnis zusammen. Exper­ten gehen davon aus, dass durch diese Regelung der Anteil elektrischer Dienstwagen rasch steigen wird. Da in der Regel mit einem E-Auto auch gleich der dazu passende Ladepunkt angeschafft wird, steigt die Zahl der Lademöglichkeiten zuhause und am Arbeitsplatz entsprechend.

Benzingutschein adé

Ein großes Plus im Gewerbebereich: das Unternehmen kann Mitarbeitern als Bonus gestatten, ihr E-Auto kostenfrei zu laden. Dabei geht der Fiskus leer aus, denn der geldwerte Vorteil muss nicht versteuert werden. Der übliche Benzingutschein wird damit überflüssig.

Der Gesetzgeber hat noch weitergedacht: Wer als Dienstwagen ein E-Auto fährt, kann von seinem Arbeitgeber eine Ladeeinrichtung für Zuhause zur Verfügung gestellt bekommen. Hierfür ist eine günstige pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgesehen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Anschaffung eines privaten Ladepunkts für den Dienstwagen-Fahrer finanziell bezuschusst.

Darüber hinaus gibt es ergänzend eine Reihe von Pauschalen bis zu 600 Euro jährlich, die Fahrer von dienstlich genutzten E-Autos steuersenkend geltend machen können.

In Elektromobilität investieren

Tatsächlich war es für Unternehmen noch nie so lukrativ wie heute, in die E-Mobilität zu starten. Während kleinere Firmen oft mit einer einfachen Wallbox für 1-2 Ladeplätze beginnen, beginnen größere Unternehmen mit der Vorbereitung ihrer Ladeparks. Auch hier hilft der Staat bei der Finanzierung, und zwar über zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank mit den Programmen 240 und 241.