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Corona-Pandemie führt zu Rezession in Deutschland

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat die beginnende konjunkturelle Erholung gestoppt. Die deutsche Volkswirtschaft wird 2020 deutlich schrumpfen.
Corona-Pandemie führt zu Rezession in Deutschland © Pixabay / Gerd Altmann
 

Pressemeldung SACHVERSTÄNDIGENRAT

Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der
Corona-Pandemie veröffentlicht der Sachverständigenrat heute ein Sondergutachten, das er am 23. März 2020 der Bundesregierung vorgelegt hat. „Wir gehen davon aus, dass die Corona-Pandemie die Weltwirtschaft stark beeinträchtigen wird“, sagt Lars P. Feld, Vorsitzender des Sachverständigenrates. „Dabei ist die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung aufgrund der außergewöhnlichen Situation und der schwierigen Datenlage enorm.“

Wirtschaftliche Entwicklung

Für die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 beschreibt das Sondergutachten drei Szenarien. Sie unterscheiden sich darin, wie lange und in welchem Ausmaß die einschränkenden, gesundheitspolitischen Maßnahmen anhalten und wie schnell es danach zu einer Erholung kommt. In allen drei Szenarien beendet die Ausbreitung des Corona-Virus die sich abzeichnende konjunkturelle Erholung abrupt, sodass eine Rezession im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland nicht zu vermeiden sein wird. Im Basisszenario erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2020 ein jahresdurchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von –2,8 %. Im Jahr 2021 könnte das BIP um 3,7 % steigen.

Im Basisszenario, dem nach aktuellen Informationen wahrscheinlichsten Szenario, normalisiert sich die wirtschaftliche Lage über den Sommer wieder. Zum Risikoszenario mit einem Verlauf in Form eines ausgeprägteren V käme es etwa bei großflächigen Produktionsstilllegungen oder länger andauernden gesundheitspolitischen Maßnahmen. Aufgrund des stärkeren Einbruchs im ersten Halbjahr ergäbe sich in diesem Szenario ein BIP-Wachstum im Jahr 2020 von –5,4 %. Im Jahr 2021 könnten Aufholeffekte dafür sorgen, dass das BIP um 4,9 % wächst, wozu insbesondere der hohe statistische Überhang beitragen würde.

Das Risikoszenario in Form eines langen U könnte eintreten, wenn die gesundheitspolitischen Maßnahmen über den Sommer hinaus andauern und die wirtschaftliche Erholung sich erst im Jahr 2021 einstellt. Die getroffenen Politikmaßnahmen reichen dann womöglich nicht aus, tiefgreifende Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur zu verhindern. Verschlechterte Finanzierungsbedingungen und eine verfestigte Unsicherheit könnten zudem Investitionen bremsen und zu Kaufzurückhaltung bei Haushalten führen. Das Wachstum im Jahr 2020 würde in einem solchen Szenario –4,5 % betragen. Im Jahr 2021 würde die Wirtschaftsleistung mit 1,0 % nur sehr langsam wachsen.

Wirtschaftspolitische Maßnahmen

An erster Stelle steht der Schutz der Gesundheit und damit das Ziel, Erkrankte gut zu versorgen und die Ausbreitung des Virus effektiv zu begrenzen. Dazu sollten dem Gesundheitssystem hinreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und personelle Reserven sowie Notkapazitäten aktiviert werden.

„Voraussetzung für eine Rückkehr auf den Wachstumskurs ist die Eindämmung der Corona-Infektionen, sodass sich das soziale und wirtschaftliche Leben normalisiert“, erläutert Lars P. Feld. „Eine klar kommunizierte Normalisierungsstrategie kann die Erwartungen der Unternehmen und Haushalte stabilisieren und die Unsicherheit verringern.“ Mit einer solchen Strategie könnte die Politik ihre auf medizinischen und epidemiologischen Erkenntnissen basierenden Kriterien für die Rückführung der einschränkenden, gesundheitspolitischen Maßnahmen offenlegen.

Eine klare Kommunikation trägt zudem zur Stabilisierung der Erwartungen auf den Finanzmärkten bei. Senden die Mitgliedstaaten des Euro-Raums ein klares Signal, bei Bedarf zusätzliche fiskalische Ressourcen über bereits bestehende Instrumente wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ab sofort zur Verfügung zu stellen, können sie die Erwartungen auf den Finanzmärkten stabilisieren. Die Bedingungen dafür könnten auf das erforderliche Minimum für die spätere Rückführung der Schuldenquote reduziert werden. Die Europäische Zentralbank hat eine ausreichende Liquiditätsversorgung und zusätzliche Anleihekäufe zugesichert. In Verbindung mit dem ESM wäre sie in der Lage, gezielt Anleihen einzelner Staaten im Rahmen von Outright Monetary Transactions anzukaufen.

Die Politik kann die Erholung nach dem konjunkturellen Einbruch auf dreifache Weise unterstützen: Erstens sollten unternehmerische Kapazitäten über den Einbruch hinweg möglichst erhalten bleiben. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, mit dem Beschäftigte und Unternehmen vor den Auswirkungen der Krise geschützt werden sollen, ist deshalb zu begrüßen und kommt zur richtigen Zeit. Es zielt darauf ab, den Einbruch der Wirtschaftsleistung schnell und effektiv einzudämmen und einen stärkeren Einbruch zu vermeiden.

Zweitens sollten die wirtschaftspolitischen Maßnahmen dazu beitragen, die Einkommen zu stabilisieren. Hierzu zählen die bewährten automatischen Stabilisatoren in Deutschland sowie direkte Zuschüsse für besonders stark betroffene Haushalte oder Selbständige. Nimmt die Wirtschaft nach dem Ende der einschränkenden, gesundheitspolitischen Maßnahmen nicht rasch Fahrt auf, können fiskalische Nachfrageimpulse zu einer schnelleren Erholung beitragen. Solange die Einschränkungen wirtschaftlicher Aktivitäten andauern, sind klassische konjunkturpolitische Maßnahmen allerdings wenig Erfolg versprechend. Werden diese jedoch für die Zeit nach den Einschränkungen angekündigt, könnten sie die Erwartungen von Haushalten und Unternehmen positiv beeinflussen.

Drittens, sollte die Zeit, während der die gesundheitspolitischen Maßnahmen in Kraft sind, bestmöglich genutzt werden, um die Erholung und die langfristige wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Beispielsweise könnten Weiterbildungen über entsprechende Angebote und Anreize gefördert werden. In der Bauwirtschaft könnten diejenigen Bauprojekte priorisiert werden, die sich aufgrund aktuell geringerer Auslastung schneller realisieren lassen. Die Einschränkungen machen zudem Fortschritte bei der Digitalisierung für Unternehmen und öffentliche Verwaltung unabdinglich.

Wirtschaftspolitische Maßnahmen in Reaktion auf die Corona-Pandemie

Schutz der Gesundheit

  • Bereitstellung hinreichender Mittel für Gesundheit und Prävention
  • Aktivierung personeller Reserven

Klare Kommunikation

  • Verbesserung der Datenbasis
  • Normalisierungsstrategie für die gesundheitspolitischen Maßnahmen
  • Zusicherung der Verfügbarkeit fiskalischer Ressourcen auf europäischer Ebene
  • Zusicherung der Liquiditätsversorgung der Finanzmärkte
  • Frühe Ankündigung der geplanten Impulse nach Ende der Einschränkungen

Erhalt der Kapazitäten

  • Bereitstellung von Liquidität durch Kredite und Bürgschaften für Unternehmen
  • Ermöglichung von Steuerstundungen und Verlustausgleich
  • Vereinfachung des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Einführung von Corona-Elterngeld
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeit
  • Unterstützung durch temporäre staatliche Beteiligungen
  • Sicherstellung des freien Warenverkehrs und der Lieferketten

Stabilisierung der Einkommen

  • Automatische Stabilisatoren
  • Lohnfortzahlung bei Quarantäne, Krankheit, Abwesenheit
  • Gewährung direkter Zuschüsse, Schadenersatzanspruch im Infektionsschutzgesetz
  • Setzung von Impulsen für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage

Zeit nutzen

  • Priorisierung von Bauvorhaben zur Nutzung niedriger Auslastung
  • Weiterbildung von zuhause aus
  • Erprobung und Ausbau mobiler Arbeit und digitaler Verwaltung
  • Vorbereitung von Investitionsvorhaben und Gesetzesänderungen

Das Sondergutachten mit dem Titel „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie“ veröffentlicht der Sachverständigenrat gemäß §6 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er wurde im Jahr 1963 gegründet und besteht üblicherweise aus fünf Mitgliedern. Bis zwei neue Mitglieder von der Bundesregierung berufen werden, sind es aktuell die folgenden drei Mitglieder: Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld (Vorsitzender), Prof. Dr. Achim Truger und Prof. Volker Wieland, Ph.D. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen.

Weitere Informationen über den Sachverständigenrat und seine Publikationen unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de oder folgen Sie uns auf Twitter @SVR_Wirtschaft.