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Umsatzausfälle nicht mehr aus eigener Kraft zu stemmen

Handel fordert im Falle eines Lockdowns mit Geschäftsschließungen staatliche Hilfen.
HDE e.V | 11.12.2020
© Pixabay / Pexels
 

Mit Blick auf die diskutierten und in einigen Bundesländern
bereits angeordneten Geschäftsschließungen fordert der
Handelsverband Deutschland (HDE) staatliche Hilfsprogramme
für den betroffenen Einzelhandel. Gerade im
Weihnachtsgeschäft würden viele Unternehmen den
Umsatzausfall wirtschaftlich nicht mehr überleben. Insgesamt
sieht der HDE Ladenschließungen im Rahmen der
Pandemiebekämpfung als nicht verhältnismäßig an.

„Der Handel ist kein Infektionshotspot. Die Branche hat in den
vergangenen Wochen und Monaten deutlich bewiesen, dass sicheres
Einkaufen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorschriften
auch in Zeiten der Pandemie möglich ist“, so HDE-Präsident Josef
Sanktjohanser. Ein Beweis dafür ist insbesondere das
unterdurchschnittliche Infektionsgeschehen bei den Mitarbeitern im
Einzelhandel. Ladenschließungen sind deshalb aus Sicht des HDE kein
verhältnismäßiges Mittel zur Corona-Eindämmung.

Dazu kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Lockdowns mit
geschlossenen Ladentüren. „Ein erneuter Lockdown des Non Food-
Handels hätte fatale Folgen für die Überlebensfähigkeit vieler kleiner
und mittelständischer Handelsunternehmen. In der Folge würden der
Wirtschaftsstandort und der Kulturraum Innenstadt enorm leiden und
tausende Arbeitsplätze gefährdet“, so der HDE-Präsident weiter. In der
umsatzstarken Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr würden so
Umsatzausfälle von bis zu einer Milliarde Euro pro Tag auflaufen, in der
Zeit danach würden dem Non-Food-Handel dann täglich bis zu 800
Millionen Euro verloren gehen.

Der HDE fordert deshalb für den Fall eines Lockdowns staatliche
Hilfsprogramme, auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten. „Von
Schließungen betroffene Unternehmen müssen für den entsprechenden
Zeitraum entschädigt werden“, so Sanktjohanser. Für den Monat
Dezember sollten dabei dieselben Konditionen wie für die Gastronomie
gelten. Werden die Geschäftsschließungen im kommenden Jahr
fortgesetzt, muss es auch dann weiterhin Hilfsprogramme geben. Dabei
sollten zwingend kurzfristige Abschlagszahlungen erfolgen, da bereits
jetzt viele Handelsbetriebe auf einem Umsatzniveau deutlich unterhalb
von 50 Prozent des Vorjahresniveaus verharren. Die Liquiditätslage im
Einzelhandel ist laut HDE bei vielen Betrieben sehr angespannt.
Kundenfrequenzen und Umsätze liegen vor allem in den Innenstädten
bereits seit Wochen weit unter Vorjahresniveau.