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Werberat rügt sexistische Werbung

Sechs Öffentliche Rügen - Der Deutsche Werberat rügt ein weiteres Mal im Kalenderjahr 2020.
© freepik / svetlanasokolova
 

Öffentlich gerügt werden diejenigen Unternehmen, die trotz Beanstandung durch die freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbewirtschaft ihre Werbemaßnahmen weiterhin nutzen. In der Regel folgen die Unternehmen dem Votum des Werberats, wie die Durchsetzungsquote von 92 Prozent zeigt.

■    Der Deutsche Werberat urteilt im Fall der RPS Trailer Rental GmbH aus dem thüringischen Triptis, dass die Fahrzeugwerbung gegen Ziffer 5 der „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ verstößt. Danach dürfen in der kommerziellen Werbung keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden, die Personen auf ihre Sexualität reduzieren: Die überlebensgroß und über die gesamte Fahrzeuglänge des LKW abgebildete nackte Frau in schwarz-weiß, die sich sinnlich auf dem Boden räkelt, wird von dem Werbetext „Genauer hinsehen lohnt sich:“ mit einem Verweis auf die Unternehmenswebsite ergänzt. Das Werberatsgremium ist sich einig, dass die abgebildete Frau als bloßes erotisches Objekt auf ihre sexuellen Reize reduziert wird.

■    Ebenfalls einen Verstoß gegen Ziffer 5 der „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ erkennen die Gremiumsmitglieder bei der Plakatwerbung der Firma Thomas Brunner Welt der Haustechnik aus Massing im Rottal. Das Unternehmen schaltete eine Werbung mit einem oberkörperfreien Mann, neben dem der Werbetext „Mmmhh lecker…“ zu lesen ist, ein Ausspruch, der sich gemäß dem Gremium unmissverständlich auf den Mann in der Werbung bezieht und diesen somit auf seine sexuelle Wirkung reduziert. Bereits in der Vergangenheit fiel das Unternehmen durch eine sexistische und frauenherabwürdigende Plakatwerbung auf, für die es öffentlich gerügt wurde.

■    Einen Verstoß gegen Ziffer 5 dieser Verhaltensregeln stellt nach Ansicht des Gremiums auch die Fahrzeug- und Internetwerbung der Firma Bettina Hotz Spedition – Dienstleistungen aus Straubenhardt im Schwarzwald dar. Ihre Angebote bewirbt diese Firma mit der überdimensionierten Abbildung eines tätowierten Frauengesäßes in engen Hotpants. Die Reduzierung der ohne Kopf abgebildeten Frau auf die bloße Sexualität wird durch den daneben abgebildeten Spruch „…damit hintn a wos scheens dro hängt!“ weiter unterstrichen.

■    Für viel Kritik sorgte eine Plakat- und Anzeigenwerbemaßnahme der Firma Pfannenbeschichtungen.de Sand & Stein OHG aus Neunkirchen im Saarland. Zur Bewerbung ihres Angebotes der Pfannenbeschichtung werden zu Blickfangzwecken zwei weibliche Models in Dessous bzw. sexualisierter Pose dargestellt, die jeweils eine Bratpfanne in der Hand halten. Der daneben abgedruckte Slogan „Ist Deine ‚Alte‘ noch zu retten?“ verstärkt die Herabwürdigung der Frauen zu einem bloßen Gebrauchsobjekt noch. Folgerichtig sieht der Werberat hier einen Verstoß gegen die Ziffer 4 der „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“.

■    Im Fall des Zimmereibetriebs H. Meyer & Sohn GmbH aus Greven im Münsterland urteilt das Gremium des Deutschen Werberats, dass die Fahrzeugwerbung gegen die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ verstößt. Die Rückansicht eines weiblichen Torsos in knapper Jeansshorts und Werkzeuggürtel mit dem dazugehörigen Werbetext „Richtig NAGELN will gelernt sein!“ stellt einen Verstoß gegen die Ziffer 5 dar und würdigt die Frau herab, indem sie auf ihre Sexualität reduziert wird.

■    Einen Verstoß gegen die Ziffer 5 der „Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen des Deutschen Werberats“ sieht das Gremium auch in der Fahrzeug- und Internetwerbung der Spedition R. Möschner Möbeltransport GmbH aus Hallbergmoos in der Nähe von München. Die Firma bewirbt ihre Möbeltransporte mit der Abbildung der Rückenpartie einer Frau ohne Kopf, welche im Begriff ist, den Verschluss ihres Rocks zu schließen. In Zusammenhang mit dem verwendeten Slogan „professionell umziehen… da sitzt jeder Handgriff“ wird diese unter Verwendung der Doppeldeutigkeit des Begriffs auf ein bloßes, willenloses und verfügbares Objekt des An- und Entkleidens reduziert. Der fehlende Produktzusammenhang verstärkt diese Herabwürdigung weiter.