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Die App auf Rezept

Digitale Lösungen für die Patientenversorgung.
Mit der Übernahme der digitalen Gesundheitsanwendungen werden die GKV nun der Erwartungshaltung der Patient*innen gerecht, die das Potenzial für eine zeitgemäße (Rundum-)Versorgung längst erkannt haben. © ghg good healthcare GmbH
 


Mit der Annahme des Entwurfs zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) durch den Bundestag im Dezember 2019, wurde die „App auf Rezept“ endlich auf den Weg gebracht. Damit haben gesetzlich krankenversicherte Personen nun einen Leistungsanspruch für Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Das Besondere dabei? Zum ersten Mal können Patient*innen die viel diskutierte Digitalisierung im Gesundheitswesen in Form der neuen, progressiven Medizinprodukte deutlich wahrnehmen und am eigenen Leib spüren. In Zukunft wird es möglich sein, neben konventionellen Arzneimitteln auch DiGA zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten verschrieben zu bekommen. 
 
Bereits zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen beispielsweise bei der psychotherapeutischen Behandlung von Angststörungen oder versprechen Linderung bei chronischem Tinnitus. Was Krankenkassen bereits seit einiger Zeit versicherten Personen als Mehrwertangebot bereitstellen, dürfen Healthcare-Professionals (HCPs) jetzt auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verschreiben! Mit der Einführung entstehen allerdings auch Fragen. Wo für Gesundheits-Startups, aber auch Pharmaunternehmen ein vielversprechendes Marktsegment entsteht, ist besonders älteren Menschen der Einzug digitaler Tools in das Gesundheitswesen fremd. Für den erfolgreichen Einsatz der "App auf Rezept" bedarf es demnach vor allem an aufgeklärten und geschulten HCPs, die sich deren Funktionalität bewusst sind und diese für die angemessene Therapie einsetzen. Die Aufklärung muss dahingehend optimiert werden. Patientenmanagement-Programme können bei dieser neuen digitalen Therapie eine sinnvolle Ergänzung sein.

How-to DiGA: Von der Zulassung bis zu positiven Versorgungseffekten


Wie kommen die ersten Apps auf das Kassenrezept? Digitale Anwendungen werden nach einem erfolgreichen „Fast Track“-Zulassungsprozess, der etwa drei Monate dauert, vom BfArM für zwölf Monate vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Im Anschluss an dieses Jahr wird entschieden, ob die Anwendung einen medizinischen Mehrwert bietet. Dafür müssen weitere positive Versorgungseffekte bewiesen werden. Ein solcher Effekt kann beispielsweise bestehen, wenn die App die Behandlung des Patienten oder der Patientin in Ergänzung zu einer herkömmlichen Therapie verbessert. Darüber hinaus lassen sich die Wirksamkeit durch die Herstellfirma mittels wissenschaftlicher und auf positiven Zahlen beruhender Studien nachweisen. 
 
So befinden sich derzeit rund 21 Anwendungen beim BfArM in der Prüfung (Stand Oktober 2020). Zu Beratungsgesprächen angemeldet sind weitere 75 Applikationen. Voraussetzung für eine vorläufige Zulassung: Die Anwendung muss bereits zuvor als Medizinprodukt CE-zertifiziert worden sein und umfangreiche Ansprüche an den Datenschutz sicherstellen. Nach eben dieser Zulassung wird die Verschreibung dann von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen. Mit der Übernahme werden die GKV vor allem endlich der Erwartungshaltung der Patient*innen gerecht, die das Potenzial der Anwendungen für eine zeitgemäße (Rundum-)Versorgung längst erkannt haben.

HCPs unterstützen: Aufklärung via Omni-Channel-Ansprache


Offen bleibt, wie positiv Ärzte und Ärztinnen die neuen Anwendungen langfristig annehmen, von denen sie letztlich für eine abschließende Verordnung an ihre Patient*innen überzeugt sein müssen. So werden innerhalb der Ärzteschaft erste Zweifel laut, die das Erprobungsjahr auf Grund weniger Informationen und offenen Haftungsfragen kritisieren – steht die „App auf Rezept“ doch bezüglich Qualität und Datenschutz unter genauster Beobachtung. Zudem wissen viele Personen im ärztlichen Dienst nicht, welche Angebote es gibt und welche davon wiederum erstattungsfähig sind. Abhilfe kann da zunächst das DiGA-Vezeichnis der kassenärztlichen Bundesvereinigung schaffen, wo alle Anwendungen zu finden sind. Inzwischen können Ärzte und Ärztinnen aber auch über die Suchfunktionen im eigenen System, neben den klassischen Medikamenten, Zugriff auf die digitalen Medizinprodukte haben. Ebenso wie bei herkömmlichen Medikamenten muss die Funktionalität und Wirkweise der digitalen Gesundheitsanwendung jedoch mit dem verschreibenden Mediziner bzw. der Medizinerin besprochen werden. DiGA-Publisher arbeiten hier bisher mit Informationsveranstaltungen, Info-Briefen und redaktionellen Beiträgen. Das ist jedoch mit einem vergleichsweise hohen Aufwand für die HCPs verbunden. Einfacher und schneller können Informationen über die Omni-Channel-Ansprache im virtuellen Raum geteilt werden – und das vollkommen flexibel, bedarfsgerecht und präferenzorientiert.  

Digital statt analog? Sicher, nutzerfreundlich und barrierefrei


Auch Patient*innen fühlen sich laut einer Studie der Siemensbetriebskrankenkasse teils allein gelassen. Statt Medikamenten und „persönlicher Beratung“, wie beispielsweise einer ausgewiesenen Verhaltenstherapie, wird plötzlich „nur noch“ eine App verschrieben. Dies spricht für viele gegen eine lang erprobte, allgemeingültige Gewohnheit. Dabei bieten die digitalen Anwendungen durch ihre Flexibilität und die ortsunabhängige Nutzung einen echten Mehrwert. Darüber hinaus fallen lange Wartezeiten weg, die Nutzung ist barrierefrei. Kurz: Seitens der Patient*innen muss Aufklärung betrieben werden. Hier kommen Patientenmanagement-Programme ins Spiel. Mittels ihrer Unterstützung kann Betroffenen bei der Nutzung einer DiGA geholfen werden. Indem zum Beispiel über das digitale Angebot hinaus offene Fragen geklärt oder an den regelmäßigen Einsatz erinnert wird. Zum anderen lassen sich durch die Patientenmanagement-Programme wichtige Daten erfassen und auswerten, die Unternehmen wiederum als wertvolle Grundlage für den zu erbringenden Wirkbeweis dienen. 

Was jetzt wichtig ist: Versorgungsvorteile beweisen! 


Für DiGA-Publisher gilt ab jetzt: Aufklärung betreiben und motivieren! Denn wenn HCPs die Anwendungen wegen Zweifeln nicht verschreiben, haben die Unternehmen keine Möglichkeit in den ersten zwölf Monaten genug Nutzer und Nutzerinnen für eine valide Datenerhebung zusammenzubekommen. Gehen Patient*innen während der Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung erneut zum Arzt oder der Ärztin und lassen sich eine klassische Therapie verschreiben, geraten sie zudem in Rechtfertigungsschwierigkeiten. Umso mehr gilt es hier das ärztliche Fachpersonal für den Einsatz innovativer Therapieformen aufzuklären und Patient*innen über das digitale Angebot hinaus zu begleiten. 

Fazit: Mehr Vorteile für HCPs und Patient*innen dank digitalem Support


Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche schreitet mit großen Schritten voran. Mit der Annahme des Entwurfs zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) durch den Bundestag befinden wir uns aktuell nicht mehr nur in der Entwicklungsphase, vielmehr wurden erste Schritte getan, um Vorteile für Patient*innen und Ärzte bzw. Ärztinnen zu implementieren. Nicht nur die Arbeit von Medizinern und Medizinerinnen wird flexibler, auch die Lebensqualität kranker Menschen wird durch ein breiteres Versorgungsportfolio durch die GKVs verbessert. Unser Ansatz liegt hier bei der kommunikativen Unterstützung aller Beteiligten: Die Einführung digitaler Anwendungen führt durch aktive Aufklärung und strategische Beratung zu einer optimierten Patientenversorgung.