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Eco Verband warnt Gesetzgeber vor übereiltem Anti-Hass-Gesetz

Bundesregierung plant die Reparatur für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in einem beschleunigten Verfahren.
Eco Verband warnt Gesetzgeber vor übereiltem Anti-Hass-Gesetz © Freepik / mrmake
 

In Hinblick auf den Angriff auf das US-Kapitol plant die Bundesregierung die Reparatur für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz in einem beschleunigten Verfahren noch im Januar durch den Bundestag bestätigen zu lassen. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. verurteilt die Ereignisse in Washington aufs Schärfste, bewertet das Eilverfahren eines für verfassungsrechtlich bedenklich eingestuften Gesetzes jedoch als kritisch.

Dazu sagt der eco Vorstandsvorsitzende Oliver Süme:

„Der Sturm auf das US-Kapitol verdeutlicht, wie wichtig es ist, geschlossen für demokratische Werte einzustehen. Doch die chaotischen Ereignisse in Washington dürfen nicht die Begründung dafür sein, um ein aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli seitens des Bundespräsidenten als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuftes Gesetz jetzt im Hauruck-Verfahren einfach durchzuwinken. Ob mit dem sogenannten Reparaturgesetz die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts vollumfänglich beachtet werden, ist aus heutiger Perspektive zumindest fraglich. Eine verfassungskonforme und tragfähige Ausgestaltung muss nun im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Strafverfolgungsbehörden müssen allerdings dringend ihre Arbeitsweisen an die digitale Welt anpassen, konsequent gegen die Verfasser rechtswidriger Inhalte vorgehen und sie bestrafen. Eine privatwirtschaftliche Auslagerung der Rechtsdurchsetzung ist definitiv das falsche Signal für unseren Rechtsstaat.“

Zum Hintergrund:

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat eco bereits mehrmals verdeutlicht, dass Hass & Hetze im Internet nichts zu suchen haben, der deutsche Gesetzgeber jedoch über das Ziel der effektiven Strafverfolgung hinausschießt. Nach Plänen des Bundesinnenministeriums, künftig auch Beiträge bei den vom NetzDG ausgenommenen Betreibern kleiner sozialer Netzwerke nebst IP-Adressen zu übermitteln, hatte eco auch vor einer „Verdachtsdatenbank“ gewarnt, die einer allgemeinen Meldeverpflichtung – auch für kleine Unternehmen – entspräche.