print logo

Änderung des E-Government-Gesetzes verfolgt den richtigen Ansatz

BVDW begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten.
BVDW | 25.06.2021
© freepik / tuk69tuk
 

Aus Sicht des BVDW ist das Ziel der Bundesregierung, den Bund als Vorreiter und Treiber einer verstärkten Datenbereitstellung und Datennutzung zu etablieren, der richtige Ansatz und lange überfällig.

„Wir brauchen eine digitalpolitische Gesamtstrategie zur Datenbereitstellung und Datennutzung. Dies betrifft insbesondere Daten des öffentlichen Sektors. Standardisierungen und Mindeststandards sind zwingend notwendig. Gerade für technologische Weiterentwicklungen zum Beispiel im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) ist eine große Anzahl von qualitativ hochwertigen Daten von Bedeutung“, konkretisiert BVDW-Präsident Matthias Wahl.

Zudem verfolgt die Anpassung des E-Government-Gesetzes die Umsetzung der europäischen PSI-Richtlinie (Public Sector Information). Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich auf die gesamte Bundesverwaltung und damit auch auf öffentliche Unternehmen, die beispielsweise auf den Gebieten der Wasserversorgung, Energieversorgung und des Verkehrs tätig sind. Zudem betrifft es auch Forschungsdaten. „Das ist als sehr positiv zu bewerten. Es gibt dadurch einen noch breiteren Zugang zu Daten der öffentlichen Hand. Gleichzeitig werden Ausnahmen aus Gründen des Datenschutzes oder für Daten von Bildungseinrichtungen, also sensiblere Daten, klar formuliert“, erläutert Wahl.

Darüber hinaus werden konkrete Standardisierungsvorgaben gemacht, die es ermöglichen, Datensätze über Anwendungsprogrammierschnittstellen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich werden Open-Data-Koordinatoren etabliert, die der Verwaltung zur Seite stehen sollen und als Experten dafür sorgen, dass die Regelungen funktionieren.

„All dies sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, die nun auch wirklich umgesetzt werden müssen, damit die Vorschriften auch in der Praxis ihren Zweck erfüllen. Die Thematik der Datenteilung sollte auch langfristig weitergedacht werden, auch über Open-Data hinaus“, führt Wahl aus. Die EU-Kommission macht derzeit eigene Vorschläge über einen EU-Data-Governance-Act und EU-Data-Act. Dabei geht es auch um das Zusammenspiel von öffentlicher Hand und Wirtschaft im Bereich der Datennutzung. Die Ausgestaltung muss aus Sicht des BVDW von der Wirtschaft und den Verbänden eng begleitet werden, birgt aber durchaus viele Potenziale.