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ADM: Die EU muss den Entwurf der E-Privacy-Verordnung überarbeiten

Nutzung von Mobilfunknummern für wissenschaftliche Forschung.
© pixabay / Gerd Altmann
 

Im Mai hat der sogenannte „Trilog“ zur E-Privacy-Verordnung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union begonnen. Gemäß dem Grundsatz, „nichts ist abschließend verhandelt, bis alles verhandelt ist“, bietet dieser die Chance, alle geplanten Regelungen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

 

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der Deutschland im EU-Rat vertritt, hat der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. ein Beschwernis der Branche angesprochen, dem im Rahmen der E-Privacy-Verordnung vergleichsweise einfach begegnet werden könnte.

 

Neben anderen Methoden spielen telefonische Umfragen in der empirischen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung eine erhebliche Rolle. Das Telefonverhalten der Bevölkerung ändert sich jedoch gerade signifikant: Immer weniger Menschen sind per Festnetz erreichbar, immer mehr nur noch per Mobilfunk. Bei repräsentativen telefonischen Umfragen müssen in der Stichprobe deshalb sowohl Festnetz- als auch Mobilfunk-Anschlüsse Berücksichtigung finden. Es besteht dabei allerdings das Problem, dass sich wegen der ortsbezogenen Vorwahl nur Festnetz-Anschlüsse geographisch verorten lassen. Eine Verortung der Mobilfunk-Anschlüsse ist hingegen nur durch eine vorherige Abfrage bei den Anschluss-Inhaber*innen möglich.

 

Der aktuelle Entwurf der E-Privacy-Verordnung kennt zwar ein „Forschungsprivileg“, es läuft jedoch für die skizzierte Problematik ins Leere, da die Telefonprovider den Instituten keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen dürfen, sondern nur anonymisierte bzw. pseudonymisierte.

 

Durch eine entsprechende Modifizierung des Verordnungsentwurfs könnte den Providern erlaubt werden, den Instituten mitzuteilen, ob die Telefonnummern der Mobilfunkstichprobe in das Zielgebiet der Befragung gehört oder nicht. Dies ist aus Sicht des ADM in datenschutzkonformer Weise möglich. Allein die Information „ja oder nein“ ist für die Institute relevant.

 

Bernd Wachter, Vorstandsvorsitzender des ADM: „Wir haben Herrn Altmaier gebeten, sich im Rat der EU dafür einzusetzen, dass für wissenschaftliche Forschungszwecke die Nutzung von Mobilfunk-Nummern nicht schwieriger ist als die Nutzung von Festnetz-Nummern. Die Gleichbehandlung wird umso dringlicher, je mehr sich die Mobilfunktelefonie zu Lasten der Festnetztelefonie verbreitet. Viele, vor allem jüngere Menschen, sind überhaupt nur noch mobil zu erreichen. Wenn wir weiterhin verlässliche Ergebnisse aus Befragungen als Grundlage für gesellschaftliche Entscheidungen verwenden wollen, muss die E-Privacy-Verordnung entsprechend angepasst werden!“