print logo

Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden

88 Prozent der Berufstätigen, die ein Diensthandy vom Arbeitgeber gestellt bekommen, dürfen dies auch außerhalb des Jobs nutzen.
BITKOM | 24.04.2023
Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden © freepik
 

Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung haben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones. Demnach ist bei 88 Prozent derjenigen, die ein Diensthandy haben, die private Nutzung gestattet. Nicht alle machen davon jedoch Gebrauch: Fast jeder und jede Fünfte (18 Prozent) aus dieser Gruppe nutzt das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunikation außen vor. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Wer dienstlich mobil telefoniert, tut dies häufig aber auch mit dem privaten Smartphone. Insgesamt bekommen 44 Prozent ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Jeweils 7 Prozent erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag bzw. eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren. „Wenn private Geräte dienstlich genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz notwendig – insbesondere, wenn es um die Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte“, betont Rohleder. „Grundsätzlich ist es die bessere und sicherere Variante für Unternehmen, Dienstgeräte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen, die zentral verwaltet werden und wann immer nötig Updates erhalten. Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Laptops oder PCs.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragen lauteten: „Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt?“; „Ist die private Nutzung des Diensthandys grundsätzlich erlaubt?“; „Und nutzen Sie Ihr Diensthandy auch privat?“; „Beteiligt sich ihr Arbeitgeber an den Kosten für das Handy oder Smartphone, das sie auch beruflich nutzen?