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Erhebliche Wettbewerbsdefizite im deutschen Mobilfunkmarkt

Etablierte Mobilfunknetzbetreiber blockieren Zugang zu 5G für Wettbewerber.
Erhebliche Wettbewerbsdefizite im deutschen Mobilfunkmarkt © Freepik / vittchatt
 

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) und der 1&1 Mobilfunk GmbH analysiert die Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Im Ergebnis stellen die mit der Studie beauftragten Telekommunikationsexperten von SBR-net Consulting dabei erhebliche Wettbewerbsdefizite fest.

5G-Verfügbarkeit leidet unter mangelndem Wettbewerb

Drei etablierte Netzbetreiber beherrschen den Mobilfunkmarkt in Deutschland. Eine große Anzahl von Vertriebspartnern und Submarken erweckt den Anschein von Wettbewerb. Tatsächlich aber gibt es laut der Studie kaum Konkurrenz um innovative Dienste und Tarifmodelle. Im 5G-Netz schirmen Telekom, Vodafone und Telefónica den Wettbewerb besonders restriktiv ab und verzögern das Angebot von 5G-Tarifen als Mobilfunkvorleistung. Wettbewerbern ohne eigenes Mobilfunknetz ist es deshalb nicht möglich, eigene Angebote auf 5G-Basis anzubieten. Dies geht zu Lasten der Verbraucher, die vielerorts mit der in die Jahre gekommenen 4G-Technologie versorgt werden müssen.

Ebenso fehlen den alternativen Glasfasernetzbetreibern, also den Wettbewerbern der Telekom, die die maßgeblichen Treiber des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, marktgerechte Vorleistungsangebote von den etablierten Mobilfunknetzbetreibern, um wettbewerbsfähige Bündelprodukte anzubieten.

BREKO-Präsident und Sprecher der Geschäftsführung der EWE TEL Norbert Westfal erklärt: „Die Studie verdeutlicht, dass im Mobilfunkmarkt dringender regulatorischer Handlungsbedarf besteht, um den Wettbewerb zu stärken. Die Abschottungspraxis der Mobilfunknetzbetreiber schadet nicht nur dem Angebot und der Qualität im Mobilfunk, sondern hat auch erhebliche negative Auswirkungen für Unternehmen, die in Deutschland Glasfasernetze ausbauen. Ohne fairen Wettbewerb, in dem alle Anbieter zeitgemäße Produkte anbieten können, bleibt Deutschland dauerhaft hinter seinem Potenzial als Gigabit-Gesellschaft zurück. Den drastischen Wettbewerbsdefiziten muss die Bundesnetzagentur mit einer belastbaren Diensteanbieterverpflichtung gezielt entgegentreten. Zudem bietet der Eintritt des vierten Mobilfunknetzbetreibers zusätzliche Chancen, den Wettbewerb zu fördern.”

Eine im Rahmen der Studie erfolgte Marktbefragung unter 132 Glasfasernetzbetreibern zeigt:  Rund 90% sprechen sich für eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung aus, die den marktgerechten Zugang zu Vorleistungen der etablierten Netzbetreiber absichert und erwarten zudem verbesserte Wettbewerbsbedingungen durch den Markteintritt des vierten Netzbetreibers.

Regulierer in der Pflicht bei Frequenzvergabebedingungen

Das Auslaufen der aktuellen Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zum 31. Dezember 2025 bietet bis zur übernächsten Frequenzvergabe ab 2034 die letzte Chance, den Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt zu beleben. Hier sieht die Studie die Regulierungsbehörde in der Pflicht, wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen, um die Weichen für die Zukunft im deutschen Telekommunikationsmarkt zu diesem entscheidenden Zeitpunkt richtig zu stellen – zur Wahrung der Verbraucherinteressen, um Innovationspotenzial auszuschöpfen und den Glasfaserausbau in Deutschland zu unterstützen.

MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung notwendig

Die derzeitigen Frequenzvergabebedingungen sehen vor, dass die etablierten Mobilfunknetzbetreiber mit anderen Mobilfunk- und Festnetzbetreibern und Mobilfunkdiensteanbietern zu Vorleistungen verhandeln müssen – ohne das Recht auf faire Angebote. Dieses Verhandlungsgebot hat sich als unwirksam erwiesen und muss durch eine sogenannte MVNO- und Diensteanbieterver-pflichtung gestärkt werden. Eine Diensteanbieterverpflichtung stellt sicher, dass die alternativen Netzbetreiber einen fairen Zugang zu marktgerechten Vorleistungen der etablierten Mobilfunknetz-betreiber erhalten können.

Zusätzliche Chancen auf verbesserten Wettbewerb durch vierten Netzbetreiber

Der Markteintritt des vierten Mobilfunknetzbetreibers kann den Wettbewerb auf allen Ebenen verbessern, sowohl durch das direkte Angebot von Diensten an Endkunden als auch durch das Angebot von Vorleistungen für Diensteanbieter und alternative Netzbetreiber. Da der Neueinsteiger aber erst ein flächendeckendes Netz aufbauen muss, ist neben einem fairen Anteil am Mobilfunkspektrum auch ein diskriminierungsfreies National Roaming inklusive des Zugangs zum Markstandard 5G notwendig. Denn nur so kann ein Neueinsteiger in der Aufbauphase seines eigenen Netzes bundesweit wettbewerbsfähige Mobilfunkprodukte anbieten. Und nur unter dieser Voraussetzung kann der vierte Netzbetreiber marktfähige Produkte zur Weitervermarktung bereitstellen.