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Änderung des Telekommunikations-Gesetzes

Neuregelung heute im Kabinett. BITKOM fordert bessere Investitionsbedingungen.
BITKOM | 02.03.2011
Berlin, 2. März 2011

Der Hightech-Verband BITKOM hat die geplante Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Grundsatz begrüßt. „Die Novelle kann und muss den Breitbandausbau weiter voran bringen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer auf der CeBIT in Hannover. Der BITKOM fordert, die rechtlichen Voraussetzungen für Investitionen in Superbreitband-Netze in dem Gesetzestext noch weiter zu verbessern. Über den Gesetzentwurf wird heute im Bundeskabinett beraten. Mit der Novelle sollen vor allem die regulatorischen Rahmenbedingen für den Netzausbau verbessert werden. Darüber hinaus werden kostenlose Warteschleifen für Telefon-Hotlines vorgeschrieben und Vorgaben für den Wechsel von Telefonanbietern gemacht.



„Der europäische Rechtsrahmen lässt Möglichkeiten für eine investitionsfreundliche Regulierung, doch diese Chancen werden im aktuellen Entwurf nicht voll genutzt“, so Scheer. So sollten aus BITKOM-Sicht etwa Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel zur Verfügung zu stellen. Dadurch würden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Gleiches gelte für die sehr kostenträchtige Verkabelung innerhalb von Gebäuden. Zudem seien Planungs- und Rechtssicherheit für investierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Auch in diesem Punkt bleibe die Novelle hinter ihren Möglichkeiten. Scheer: „Wir brauchen Sicherheit für Investitionen, um schnellstmöglich Bandbreiten von 50 bis 100 Megabit pro Sekunde überall in Deutschland verfügbar zu haben.“



Problematisch sei am derzeitigen Entwurf der TKG-Novelle die geplante Verpflichtung, kostenlose Warteschleifen nicht nur bei (0)180- und (0)900-Diensten sicherzustellen, sondern bei allen Arten von Sonderrufnummern. Das bedeute eine erhebliche technische und finanzielle Zusatzbelastung für die Telekommunikationsfirmen. Scheer: „Wir treten für einen starken Verbraucherschutz ein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass man nicht über das Ziel hinausschießt und die Falschen trifft.“ Die Telekommunikations-Anbieter sind in den allermeisten Fällen nicht für die Warteschleifen verantwortlich, sondern stellen lediglich die Netzverbindung her.



Für den Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters oder bei Umzügen von Kundenanschlüssen warnt der BITKOM vor zu engen zeitlichen Vorgaben. „Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen“, sagte Scheer. Für Telefonkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert.