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Beratung zu barrierefreien Webseiten anhand von 50 BITV-Kriterien

Eine barrierefreie Website erleichtert nicht nur Behinderten die Benutzung. Auch alle anderen Besucher können davon profitieren.
Berlin, 3. September 2007: Welche Kriterien eine barrierefreie Website erfüllen muss, regelt die "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)". Infopark hat jetzt eine Liste der insgesamt 50 BITV-Kriterien und deren Unterstützung durch eine Content Management-Lösung zusammengestellt.


Eine barrierefreie Website erleichtert nicht nur Behinderten die Benutzung. Auch alle anderen Besucher können davon profitieren, weil das Webangebot mit beliebigen Endgeräten genutzt werden kann. Außerdem erfüllt eine barrierefreie Seite wichtige Voraussetzungen zur Suchmaschinenoptimierung.


Eine intensive Beschäftigung mit Barrierefreiheit lohnt sich also in jedem Fall. Infopark erläutert Web-Verantwortlichen gern die komplette Liste der BITV-Kriterien und deren Unterstützung durch ein CMS in einem persönlichen Gespräch. Anhand der 50 Prüfschritte wird aufgezeigt, was es bedeutet, das Webangebot für alle uneingeschränkt nutzbar zu machen. Ein Auszug des Dokuments steht kostenlos zur Verfügung: www.infopark.de/global/forms/form_docrequest1.html


Zum Anbieter:


Die Infopark AG wurde 1994 in Berlin gegründet. Das Unternehmen hat sich zu einem der führenden europäischen Anbieter webbasierter Informationssysteme entwickelt.


Im Fokus stehen Produkte für die Interaktion mit Kunden und Mitarbeitern über Internet, Intranet und Extranet. Die ganzheitlichen Lösungen von Infopark betrachten das Web nicht nur als eine Verlängerung der bestehenden Prozesse, sondern definieren die Interaktion über das Web als Kernbestandteil einer kundenorientierten Unternehmensstrategie.


Weitere Informationen: http://www.infopark.de