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BGH bestätigt: Betreiber von Webforen haften für fremde Beiträge ab Kenntnis

Der Bundesgerichtshof sieht Forenbetreiber für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben.
marketing-BÖRSE | 27.03.2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Webforen-Betreiber für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben, berichtet heute heise.de. Dies entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts heute Nachmittag (Az. VI ZR 101/06). Wird durch einen Beitrag in einem Forum ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Er wird also als so genannter "Störer" voll in die Haftung genommen, heißt es weiter. Dies gilt dem Urteil zufolge auch dann, wenn der eigentliche Urheber des rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.

Quelle und weiter unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87462

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