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Datenschutznovellen: DDV gibt Hilfestellung für Unternehmen

Ad - hoc - Veranstaltungen beleuchten neue Regelungen. Gesetz birgt erhebliche Rechtsunsicherheit.
Wiesbaden, den 7. Juli 2009. Wie erwartet, hat der Bundestag am 3. Juli
die Datenschutznovelle II beschlossen. Das Gesetz soll am 1. September
dieses Jahres in Kraft treten, während die bereits Ende Mai verabschiedete
Datenschutznovelle I (Scoring) am 1. April 2010 wirksam wird. Da die
Datenschutznovellen 2009 zu weitgehenden Änderungen der
datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft führen,
veranstaltet der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV drei
Ad-hoc-Informationsveranstaltungen, in denen die neuen Regelungen
analysiert und ihre Auswirkungen auf die tägliche Geschäftspraxis erläutert
werden.


Die DDV-Specials "2009 - Konsequenzen für das Dialogmarketing" finden am 9. Juli in Köln, am 16. Juli in München und am 23. Juli in Frankfurt statt. Referent ist der Datenschutzexperte des DDV, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wuermeling von der Kanzlei Latham Watkins, Frankfurt, der das Ringen um das neue Bundesdatenschutzgesetz in den vergangenen 11 Monaten hautnah verfolgt hat. Er gibt einen Überblick über alle Neuregelungen der Datenschutznovellen 2009, erläutert die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung für Werbezwecke sowie Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt und Anforderungen an die wirksame Einwilligung.


Wichtigste Änderung in der Datenschutznovelle II: der Paradigmenwechsel vom "Opt-out" zum "Opt-in", also die Einführung des grundsätzlich geltenden Einwilligungsvorbehalts für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken, und die aufgrund der Intervention von DDV und anderen Wirtschaftsverbänden der Kommunikationsbranche erreichten Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt geben künftig den verbleibenden Handlungsspielraum für Werbung vor und sind deshalb für die Praxis von herausragender
Bedeutung.


Zusätzlich zu den im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Ausnahmen erlaubt die jetzt beschlossene Fassung die Nutzung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Außerdem wurden Ausnahmen für den Fall eingefügt, dass eine Übermittlung oder Nutzung in transparenter Weise erfolgt. Auch die Ausnahme für B2B Werbung wurde wesentlich erweitert. Jedoch ist die konkrete Umsetzung in weiten Teilen auslegungsbedürftig. Die Wirtschaft wird deshalb in der nächsten Zeit mit erheblichen Rechtsunsicherheiten leben müssen. Deshalb ist es um so wichtiger, schnell einen Überblick über die neuen Regelungen zu erhalten und ihre tatsächlichen und möglichen Auswirkungen auf das Tagesgeschäft kennen zu lernen. Informationen und Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Programmflyer unter www.ddv.de.


Die am 3. Juli vom Bundestag beschlossene Datenschutznovelle II hat der DDV im Vorfeld bereits mehrfach kommentiert. Er begrüßt, dass das intensive Ringen - zum einen der Fraktionen, zum anderen zwischen Politik und Wirtschaft - zu einem Ergebnis geführt hat und die betroffene
werbungtreibende Wirtschaft nun eine gewisse Planungssicherheit hat. Zudem konnte das intensive Engagement des DDV und anderer Wirtschaftsverbände die Durchsetzung einiger besonders scharfer Restriktionen verhindern und Ausnahmeregelungen erreichen. Gleichwohl kritisiert der Verband das Ergebnis als Kompromiss, der insbesondere für den Mittelstand erhebliche Probleme bei der Umsetzung aufwirft und eine Mehrbelastung für die Unternehmen mit sich bringt.