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DDV erstattet weitere Strafanzeige

Wiesbaden, den 18. Dezember 2008. Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV hat gegen die Hermes Direkt GmbH, Köln, Strafanzeige erstattet und leitet zivilrechtliche Schritte gegen das Unternehmen und dessen Geschäftsführer Jürgen Wolff ein. Aus Branchenkreisen wurde der DDV darüber informiert, dass das oben genannte Unternehmen über seine Schweizer Zweigniederlassung Hermes Direkt GmbH, CH 5600 Lenzburg am Markt zum Missbrauch verleitende Gewinnspielunterlagen - wie Teilnahmeschreiben mit leerem Absenderfeld, aber Originalfrankierung - anbietet, falls Unternehmen kein opt-in haben. Nach geltendem Recht bedarf die werbliche Ansprache per Telefon bekanntlich der Einwilligung des Angerufenen (sog. Opt-in).


Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog:
"Derartiger Handel schadet dem Ruf der gesamten Dialogmarketingbranche. Das ist Betrug am Verbraucher und eine kriminelle Geschäftspraxis, die wir nicht dulden werden."


Der DDV hat bereits den Schweizer Direktmarketing Verband eingeschaltet und selbst gegen das verantwortliche Hauptunternehmen in Köln Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Straftatbestände erstattet. Überdies hat der DDV sowohl das Kölner Unternehmen als auch dessen Geschäftsführer Jürgen Wolff wettbewerbsrechtlich abgemahnt.


In dem Angebot von Hermes Direkt heißt es:
"Je nach Härte des Falls bieten wir Ihnen zwei Varianten an: 1. 20 leere Gewinnspielpostkarten aus mehreren Gewinnspielen mit Original-Poststempeln aus mehreren PLZ-Gebieten, Absenderfeld leer, versandt zwischen 2004 und 2007, aus allen Teilen Deutschlands (also aus PLZ-Bereich 0 bis 9) und das für nur 500 Euro. Im Preis enthalten ist die Beantwortung jedes Anfragers mit einem Standardformular. 2. Wenn das noch nicht reichen sollte? Auch dann helfen wir weiter. Für Kunden gratis, ansonsten auf Stundenbasis. Angebot freibleibend, Lieferung portofrei und Mwst.-frei (für Sie + EUST)".


Erst kürzlich hatte der DDV eine Strafanzeige gegen das Unternehmen Dream Call GmbH, Oberhausen, erstattet und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Firma betreibt ein kriminelles Geschäft mit der Sorge der Verbraucher um den Missbrauch ihrer Daten. Es bietet dabei per adressierte Briefwerbung den für Verbraucher kostenlosen Eintrag in die DDV-Robinsonliste gegen eine Gebühr von 29,90 Euro bzw. 39,90 Euro an. Dem adressierten Anschreiben des besagten Unternehmens wird der auf der DDV-Website frei herunterladbare Original-Aufnahmeantrag beigefügt.


Der DDV hatte bereits mehrfach angekündigt, kriminelle Geschäftspraktiken von im Dialogmarketing tätigen Unternehmen direkt juristisch zu verfolgen. Patrick Tapp: " Wir werden es nicht hinnehmen, dass unsere Mitglieder durch windige Geschäftemacher, die aus gutem Grund keinem Verband beitreten, in Mitleidenschaft gezogen werden. Der DDV wird alles daran setzen, Kriminellen, die dem Image der Branche empfindlich schaden, das Handwerk zu legen."