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DDV mit überarbeitetem Ehrenkodex E-Mail-Marketing

Der DDV hat seinen Ehrenkodex verschärft, in dem sich die Mitglieder zu fairem E-Mail-Marketing verpflichten.
Sowohl bei der Adressewinnung auf der eigenen Homepage wie auch bei der Abmeldung und bei der Gestaltung von E-Mail gilt es einiges zu beachten.

Den kompletten Ehrenkodex gibt es unter
http://www.ddv.de/downloads/2011/c04/Ehrenkodex_E-Mail_Marketing.pdf


Hier die wichtigsten Punkte:

Der DDV empfiehlt nachdrücklich das sogenannte Double Optin-Verfahren.

Es muss für einzelne Adressen über entsprechende technische Protokolle/Datenbankeinträge jederzeit nachvollziehbar sein, wann und wie diese erhoben worden sind.

Es sollten maximal zwei Klicks notwendig sein, um sich von einem Newsletter abmelden zu können.

Sowohl Abmeldungen über Abmeldelinks wie auch Abmeldewünsche per Reply auf E-Mails werden unverzüglich bearbeitet.

Jede Nachricht trägt ein Impressum (Impressumspflicht), das ausgeschrieben ist. Die ausschließliche Verlinkung auf ein Impressum ist nicht zulässig.


Bei der Gewinnung von Fremdadressen über Gewinnspiele im Co-Sponsoring-Verfahren verschärft der Verband seine Regeln in zwei Punkten:

1. Alle Sponsoren (unabhängig von der Anzahl) müssen auf der gleichen Seite, auf der das Einverständnis in die Zusendung von Mails erteilt wird, aufgeführt werden, so dass die Liste der Sponsoren z.B. nicht erst über einen Link erreichbar ist.

2. Die Anzahl der Sponsoren muss direkt im Opt-in-Text (Einwilligungstext) ausgewiesen sein.