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DDV-Robinsonliste bietet Schutz gegen unerwünschte personalisierte Werbepost

2007 haben sich über 42 000 Verbraucher in die Liste eintragen lassen / 10 Prozent nutzen dabei das individualisierte Ausschlussverfahren
Wiesbaden, den 04. März 2008 – Im 37. Jahr ihres Entstehens leistet die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verbandes DDV einmal mehr wertvolle Dienste gegen unaufgefordert zugeschickte personalisierte Werbesendungen. Im Jahr 2007 haben sich 42 648 Verbraucher in die Liste neu eintragen lassen. Insgesamt nutzen nun über 657 500 Bürgerinnen und Bürger dieses Instrument des Verbraucherschutzes. Die Anzahl der Einträge hat sich gegenüber 2006 um sieben Prozent erhöht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Robinsonliste auf der Website www.ddv-robinsonliste.de informieren.


Knapp zehn Prozent derjenigen, die sich 2007 in die DDV-Robinsonliste haben eintragen lassen, wählten dabei die „Alternative B“. Diese steht für ein Ausschlussverfahren, bei dem die Verbraucher ankreuzen können, aus welchen Branchen sie keine Werbung mehr erhalten möchten. Diese Variante hatte der DDV Ende 2005 eingeführt, um dem Bedürfnis nach einem individualisierten Verbraucherschutz nachzukommen.

Die Robinsonliste gibt es bereits seit 1971. Die Liste bezieht sich auf unaufgefordert zugesendete personalisierte Werbebriefe, nicht auf Werbung aus Unternehmen, mit denen der Verbraucher bereits in Kontakt getreten ist. Unternehmen gleichen die Robinsonliste gegen ihre Werbeadressen ab und verzichten auf das Versenden von personalisierter Werbepost an die dort enthaltenen Adressen. Bei über 90 Prozent des Gesamtvolumens an Werbebriefen erfolgt bereits ein Einsatz der Robinsonliste auf freiwilliger Basis. Eine Robinsonliste für Telefonwerbung bietet der DDV nicht an, da es diese nach der Rechtsauffassung des Verbandes nicht geben kann. Die Gesetzgebung sieht vor, dass für Anrufe bei Privatpersonen – anders als bei der Zusendung von Werbebriefen – stets die vorherige Zustimmung zu einem Anruf vorliegen muss und die anrufenden Unternehmen selbst eigene Datenbanken ihrer Kunden und Interessenten erstellen müssen. Ein Abgleich mit „gesperrten Adressen“ oder einer Negativliste ist von daher systemwidrig.


Der Deutsche Direktmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Direktmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketing-Branche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call-Center-Dienstleister, Direct-Mail-Unternehmen sowie Direktmarketing-Anwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucherschutz und setzt sich für einen sinnvollen Datenschutz ein, der die Interessen der Verbraucher und die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.


Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de