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etracker beantragt einstweilige Verfügung gegen Webeffekt

Webeffekt verstößt deutlich gegen den Branchenkodex
etracker GmbH | 27.01.2006

Im Streit um die unwahren Behauptungen der Webeffekt AG, die etracker Web-Controlling Lösung weise eine Sicherheitslücke auf, zeichnet sich kein Einlenken seitens Webeffekt ab. Am 25. Januar 2006 veröffentlichte Webeffekt sowohl auf www.pressetext.de als auch im Forum auf www.metaposition.de, der Webeffekt-eigenen Produktwebsite, eine unrichtige Pressemeldung mit dem Titel „etracker Kundendaten über Google für Unbefugte einsehbar – Webeffekt AG deckt Sicherheitslücke auf“. In der von Webeffekt veröffentlichten Meldung ist fälschlicherweise die Rede von „Zugriffen Unbefugter“ auf „Homepagestatistik-Systeme“ durch „Suchmaschinen-Robots“. Richtig ist, dass der Leistungsumfang des für Privatkunden kostenlosen Web-Controlling Service „etracker free“ stets die Veröffentlichung der Web-Controlling Statistiken beinhaltet. Die Daten von Kunden, die einen kostenpflichtigen Service nutzen und ihre Daten nicht explizit zu einer Veröffentlichung freigegeben haben, sind vor dem Zugriff Dritter sicher geschützt und werden nicht in Suchmaschinen indexiert. In Reaktion auf die unwahren Behauptungen und die mangelnde Einigungsbereitschaft der Webeffekt AG hat etracker inzwischen beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Webeffekt AG beantragt.

Die etracker GmbH reagierte auf die unwahren Behauptungen zunächst mit einer Abmahnung und forderte die Webeffekt AG zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, die Webeffekt zur sofortigen Stornierung sämtlicher Veröffentlichungen und zu einer korrekten Gegendarstellung verpflichtet. Bisher hat Webeffekt allerdings keine Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung mit der etracker GmbH gezeigt. Die Webeffekt AG hat auf die Abmahnung auch nach Ablauf der Frist nicht reagiert; eine Richtigstellung ihrer unwahren Behauptung ist bisher nicht erfolgt.


Die Mitarbeiter der Webeffekt AG haben die etracker GmbH nicht wie branchenüblich zunächst kontaktiert, um den Verdacht der vermeintlichen Sicherheitslücke inoffiziell zu diskutieren und mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Webeffekt veröffentlichte die unwahre Meldung, ohne im Vorfeld mit den Produktverantwortlichen bei etracker gesprochen zu haben. Dieses Verhalten sei nicht nur branchenunüblich, so etracker-Geschäftsführer Christian Bennefeld, es verletze darüber hinaus den Ehrencodex der IT-Branche aufs Empfindlichste. Zudem wurden Beiträge von etracker im Forum der Webeffekt-Produktwebsite www.metapostition.de, die zur Richtigstellung der unwahren Behauptungen dienten, mehrfach von Webeffekt gelöscht. Weitere Informationen zum Streit um die unwahren Behauptungen der Webeffekt AG erhalten Sie unter www.etracker.de